Frage an die Steuerprofis: Pendlerpauschale und Übernachtungen vor Ort, was steuerlich ansetzbar?
Ich arbeite 2 mal in der Woche zu Hause (Mo+Fr), dreimal pro Woche (Di-Do) regelmäßig am Arbeitsplatz mit einer größeren Entfernung von 200 km.
Aufgrund der Entfernung reise ich Dienstags häufiger mit dem Auto an, übernachte in einem Hotel und reise am Do wieder ab.
Was kann ich in der Steuererklärung als Angestellter als Werbungskosten etc. geltend machen? Sind für alle drei Bürotage die Pendlerpauschale pauschal anzusetzen? Oder können die Übernachtungen geltend gemacht werden? Oder sind beide Varianten möglich?
3 Antworten
In der Steuererklärung sind die Fahrten am Dienstag zum Arbeitsort als Entfernungspauschale absetzbar. Dazu kommen die Fahrten zwischen Hotel und Arbeitsort. Die Übernachtungskosten sind (abzüglich der Frühstückspauschale) selbstverständlich auch Abzugsfähig. Evtl. kommen auch noch die Reisekostensätze dazu.
Es kann und muss natürlich das angesetzt werden, was wirklich angefallen ist.
Also entweder die Kilometer wenn gefahren wurde, oder eben die Übernachtungskosten, wenn der Heimweg mal zu weit erschien.
Aber das ist keine Dienstreise, denn ich nehme nicht an (zumindest steht es nicht im Sachverhalt), dass das Homeoffice der Arbeitsplatz ist, sondern es sit eine Erleichterung, dass man 2 Tage Daheim arbeiten darf.
Dein Arbeitsort laut Arbeitsvertrag ist -angenommen- die Tätigkeitsstätte 200km entfernt. Dann kannst du im Rahmen der doppelten Haushaltsführung -falls diese Voraussetzungen vorliegen- Werbungskosten geltend machen.