Ich muss 2014 einen Teil meiner Witwenrente (2011, 2012, 2013) an die deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Muss ich die zurückgezahlte Rente als negative Einnahmen nach dem Zu- und Abflussprinzip in meiner Steuererklärung für 2014 erfassen oder kann ich eine Änderung der Bescheide für 2011, 12 und 13 nach § 172 oder § 173 beantragen und welche ist die bessere Lösung?