Beamtenkinder müssen im Pflegefall der Eltern keinen Elternunterhalt zahlen, ist dies staatlich künftig noch finanzierbar angesichts drohender Pensionslasten?
Wenn Eltern Beamte sind oder als Angehörige von Beamten beihilfeberechtigt sind, auch als Witwe oder Witwer eines Beamten, dann muss das unterhaltspflichtige Kind keinen Elternunterhalt zahlen.
Man begründet dies mit der Alimentationspflicht des Staates. Ist dies angesichts des demografischen Wandels und der ohnehin massiven Pensionslasten künftig noch finanzierbar? Wäre hier eine Reform nicht überfällig?
Und ist die Benachteiligung von Nichtbeamten in dieser Fragestellung nur aufgrund der Alimentationspflicht weiterhin rechtlich haltbar?