Rückzahlung Witwenrente Steuererklärung
Ich muss 2014 einen Teil meiner Witwenrente (2011, 2012, 2013) an die deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Muss ich die zurückgezahlte Rente als negative Einnahmen nach dem Zu- und Abflussprinzip in meiner Steuererklärung für 2014 erfassen oder kann ich eine Änderung der Bescheide für 2011, 12 und 13 nach § 172 oder § 173 beantragen und welche ist die bessere Lösung?
1 Antwort
Aus meiner Sicht eine klare Sache von Zufluss-/Abflussprinzip und Berücksichtigung in 2014.
§ 173 AO kann m. E. nicht zutreffen (zumindest gibt der Sachverhalt dafür nichts her), weil die Steuer nach den Zuflüssen in den Jahren ja wohl in der richtigen Höhe ermittelt wurde.
Ausserdem schreibst Du leider nicht, warum zurückgezahlt werden muss. Falsche Berechnung der Rente grundsätzlich, oder Kürzung wegen anderer Einkünfte, die nicht berücksichtigt wurden. Und wenn, warum wurden diese nicht rechtzeitig berücksichtigt.
Natürlich wäre eine Verteilung auf mehrere Jahre vermutlich günstiger wegen des progressiven Tarifs, aber wie schon geschrieben, das sehe ich nicht.
Du hast vollkommen recht EnnoBecker.
Aber ich hielt es für das wahrscheinlichste, dass wegen Überzahlung zurückgezahlt werden muss.
Aber der Sachverhalt läßt eindeutig Fragen offen.
Hallo zusammen, vielen Dank für eure Unterstützung. Ich hoffen ihr habt alle die Weihnachtsfeiertage gut überstanden ...
Also die Rente müsste die anteilig für 3 Jahre zurückzahlen, da ich mein Einkommen der Deutschen Rentenversicherung nicht mitgeteilt habe. Daraufhin hat diese meinen Einkommen auf Amtswegen ermittelt und die Rente neu berechnet, bzw. die zu viel gezahlte Witwenrente zurückgefordert. Jetzt möchte ich wissen, wie ich das am besten in meiner Steuererklärung darstellen kann.
Nach der Ergänzung kann ich meine Ansicht ändern. Ich stimme nun EnnoBecker zu der wohl den besseren "Riecher" bezüglich § 175 AO hatte.
Der Grund für die Rückzahlung ist eine neue Tatsache, nämlich die fehlerhafte Angabe der anderen Einkünfte.
Die Rentenbescheide der Jahre werden geändert und als Folge dann auch die Steuerbescheide.
Ich bin da nicht ganz so sicher. Es kommt wohl darauf an, warum zurückgezahlt werden muss. Wenn die Zahlungen 2011-2013 tatsächlich nicht "Rente" waren, waren sie was anderes. Das kann zu einer Änderung nach § 175 (rückwirkendes Ereignis) führen.
Aber wie gesagt - man weiß es hier nicht.