Ich habe leider die Datei der Steuererklärung gelöscht. Nun liegt mir der Steuerbescheid vor und ich möchte die Daten mit der Erklärung abgleichen.
Ich war heute persönlich beim Finanzamt und bat die Sachbearbeiterin und die Herausgabe der Kopie der Steuererklärung. Sie lehnte meinen Wunsch ab mit dem Hinweis, dass das Finanzamt auf der Steuerklärung Bearbeitungsvermerke vorgenommen hat und diese nicht herausgegeben werden können.
Ist diese Aussage tatsächlich richtig? Ich bin im Zweitstudium und das Finanzamt hat neben den von mir angegebenen Werbungskosten sonstige Werbungskosten in Höhe von rund 1000 € anerkannt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, warum diese 1000 € anerkannt wurden. Allerdings möchte ich auch nicht direkt danach fragen, da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte.