Gebrauchte Artikel aus Privatbesitz zukünftig gewerblich nutzen und von der Steuer absetzen

3 Antworten

Betriebsausgaben-Abzug …Die gute Nachricht: Soweit es sich dabei um betrieblich veranlasste Ausgaben handelt, bei denen es einen sachlich und zeitlich erkennbaren Zusammenhang mit dem konkreten Gründungsvorhaben gibt, werden Vorlaufkosten als Betriebsausgaben anerkannt.In § 4 Einkommensteuergesetz, dem Grundgesetz der Gewinnermittlung, heißt es dazu unmissverständlich: “Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.” Wann eine Ausgabe stattfinden darf, ist hier nicht näher bestimmt. Je nach Größe und Komplexität eines Vorhabens werden Vorlaufzeiten von bis zu drei Jahren anstandslos anerkannt. Theoretisch ist sogar eine noch längere Vorbereitungsphase denkbar. Dafür müssen dann im Einzelfall aber sehr gute Gründe vorgebracht werden. http://www.drweb.de/magazin/vorgrundungskosten-sind-betriebsausgaben/


R0Li84 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 13:12

Danke, das war mir soweit schon bekannt - daher möchte ich ja auch meine Kosten aus 2014 geltend machen.

Mir gehts hier aber um Gegenstände, die bereits länger in meinem Besitz sind. Diese habe ich als privater Nutzer gekauft, verwende Sie aber inzwischen nur noch gewerblich. (Seit 2014). Daher war meine Idee, hier den aktuellen Gebrauchtpreis zu ermitteln und die Artikel dann in der Steuererklärung als "Ausgaben" (mit dem Restwert) geltend zu machen.

Geht das? Oder muss ich die Gegenstände erst verkaufen und dann als "Gewerbetreibender" zurückkaufen? ;)

vulkanismus  04.03.2015, 18:08
@R0Li84

"Oder muss ich die Gegenstände erst verkaufen und dann als "Gewerbetreibender" zurückkaufen?" - Ideen gibts!

billy  04.03.2015, 19:11
@R0Li84

Nein völlig falscher Ansatz, wenn das Equipment bereits so alt ist wäre es normalerweise tatsächlich schon abgeschrieben. Da kann ich nur auf die Antwort von @Vulkanismus verweisen für die Abschreibungen gibt es AfA-Listen und nicht irgendwelche Gebrauchtwaren - Preisermittlungen. 

Ich würde das mal ganz praktisch sehen: Als selbständiger Fotograf kommt die erste Steuerprüfung in ca. 8 - 10 Jahren. Bis dahin sind die Steuerbescheide aus der Gründungszeit rechtskräftig. Für die "Vorgründungskosten" ist ein Eigenbeleg zu erstellen und die aktuelle Gebrauchtwaren-Wertliste als Anhang hinzuzufügen. Auf den Vorsteuerabzug muss verzichtet werden.

"ggf. bereits in den Vorjahren" - was soll das den heissen?

Die Abschreibung beginnt bei Anschaffung zu laufen - also könnte der Wert in 2014 bereits -0- sein.


R0Li84 
Beitragsersteller
 04.03.2015, 13:09

Die Anschaffung liegt ja bereits ein paar Jahre zurück - die Gegenstände habe ich zuerst rein privat verwendet. Ab 2014 dann jedoch dafür um mein Gewerbe vorzubereiten. Die Gegenstände haben alle einen Restwert, der sich relativ gut beziffern lässt (eben anhand der Gebrauchtpreislisten von Versicherungen).

Daher war mein Gedanke, diese ins Betriebsvermögen zu überführen - Wert gem. Gebrauchtpreisliste. Ansonsten könnte ich alles verkaufen und zurückkaufen, aber das macht ja keinen Sinn...



vulkanismus  04.03.2015, 18:06
@R0Li84

"eben anhand der Gebrauchtpreislisten von Versicherungen" - da wird nix draus.

Es gilt rein die AfA-Tabelle.

Sicher hast Du mindestens eine teure Kamera. Für die musst Du jetzt überlegen, über welchen Zeitraum Du sie steuerlich abschreiben willst.

Und bedenke auch, dass nicht selbständig nutzbare Teile (z.B. Objektiv) das Schicksal der Kamera teilen.

Ich würde mir für die erste ESt-Erklärung einen Steuerberater ins Boot holen. Das kostet nicht viel und erspart Dir evtl. teurere Überraschungen.