Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
Tankbelege erforderlich für etwa 150-160km Fahrt zur Arbeitsstätte?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Ansetzen des Fahrtweges zur Arbeitsstätte:

Ich bin, als ich angefangen habe in Frankfurt zu arbeiten, täglich (von Montag bis Mittwoch) etwa 150-160km mit dem Auto zur Arbeit gefahren. Donnerstag und Freitag konnte ich in der Regel von zuhause aus arbeiten. D.h. also, dass ich nur an drei Tagen jeweils etwa 300km (hin und zurück) gefahren bin. Pro Tag hatte ich etwa Spritkosten von 35-40€. Wenn ich mit dem ICE gefahren wäre, wäre dies durchaus teurer gewesen. Insgesamt waren dies ca. 150 Fahrten nach Frankfurt (einfach gewertet).

Da ich mir anfangs gedacht habe, dass ich lieber 350-400€ für Sprit zahle und dafür täglich bei meiner Familie bin, bevor ich 600-700€ für die Miete in Frankfurt zahle, habe ich den Weg zumindest von Montag bis Mittwoch auf mich genommen. Irgendwann Mitte 2017 wollte ich jedoch die Anzahl der Fahrten reduzieren, damit ich erstens von den Fahrten nicht so erschöpft bin und auch das Unfallrisiko reduziere, weshalb ich mir in Frankfurt ein kleines 18m² Zimmer gemietet habe, da ich dies glücklicherweise zu einem Schnäppchenpreis von etwa 230€ erhalten habe. Dadurch musste ich nur noch Montag hin- und Mittwoch zurückfahren und hatte Dienstag die Kurzfahrt in Frankfurt zur Arbeit.

Ich will somit mein Zimmer in Frankfurt als Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, da ich dort meist nur 2 Nächte schlafe und meine Familiie und Freunde an meinem Hauptwohnsitz sind.

Nun habe ich das Problem, dass ich die Tankbelege nie gesammelt habe und für 2016 Werbungskosten von etwa 7800€ und in 2017 von etwa 9100€ (wegen der Zweitwohnung) habe. Was glaub ihr, wie das Finanzamt nun in dem Fall reagiert, wenn ich keine Tankbelege vorliegen habe?

Beste Grüße

Markus

Steuererklärung, Steuererstattung, Arbeitsweg, Zweitwohnsitz

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