Fahrkosten bei geringfügiger Beschäftigung

1 Antwort

Die geringfügige Beschäftigung der Ehefrau ist sozialversicherungsfrei und wird in der Einkommenssteuererklärung nicht aufgeführt.

Aus diesem Grund können auch keine Fahrtkosten der Frau geltend gemacht werden.


EnnoBecker  22.01.2015, 16:02

Das ist der eine Grund.

Der andere ist, dass es WK der Frau wären und nicht es Mannes. Wenn es welche wären.