Defekte Spülmaschine in der mitvermieteten Einbauküche: bin ich als Mieterin verpflichtet, für Ersatz zu sorgen?
Eine blöde Sache, die Spülmaschine in meiner Mietwohnung hat den Geist aufgegeben... Kühlschrank und Herd/Backofen funktionieren auch nicht mehr einwandfrei, die Küche ist schon ziemlich alt - dies war bereits bei meinem Einzug vor zwei Jahren der Fall. Damals fragte ich meinen Vermieter, was passiert, wenn etwas in der Küche kaputt ginge. Er sagte, Reparaturen seien in dem Fall meine Aufgabe und schrieb in den Mietvertrag: "Für Reparaturen der Einbauküche ist die Mieterin selbst verantwortlich, bei Ausfall ist für gleichwertigen Ersatz zu sorgen."
Ich habe trotz meiner Zweifel unterschrieben, was mich im Nachhinein wirklich ärgert, das war ganz schön naiv. Naja. Nun meine Frage: durch meine Unterschrift wird dies rechtskräftig, oder? Das heißt, ich bin wirklich verpflichtet, für Ersatz zu sorgen - oder komme ich aus der Sache noch irgendwie raus?
Für Hilfe diesbezüglich bin ich wirklich dankbar.
3 Antworten
Der Vermieter hat hier Klauseln in den Mietvertrag aufgenommen, die unwirksam sind. Damit bist Du aus der Sache erst einmal raus.
Fordere ihn mit Fristsetzung auf für Ersatz oder Reparatur zu sorgen.
Hier noch einige Urteile die interessantfür Dich sein könnten: nachzulesen hier: http://www.urteile-mietrecht.net/Miete13.html
Nach einer Nutzungsdauer von 25 Jahren gilt eine Einbauküche als verbraucht, dann muss der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung keinen Schadensersatz zahlen. LG Berlin, Az: 62 S 13/01
Die Instandhaltung der Einbauküche mit sämtlichen Geräten ist Sache des Vermieters, der alle notwendigen Reparaturen auf eigene Kosten ausführen lassen muss. Klauseln in Mietverträgen, nach der Mieter für die Einbauküche "haftet" oder sie auf eigene Kosten funktionsfähig halten muss oder gar Elektrogeräte anschaffen muss, sind unwirksam.
Geht ein Kühlschrank kaputt und das nicht durch eine vertragswidrige Nutzung, muss auch der Vermieter nach § 602 BGB die Kosten der Reparatur bzw. des Austauschs tragen. Jedenfalls dann, wenn eine Küche mit Elektrogeräten vermietet wurde.
Und wenn es keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt. Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag kann besagen, dass der Mieter für kleinere Reparaturen selbst aufkommen muss. Dabei muss diese Klausel auch einen genauen Höchstbetrag benennen. Nur, wenn die Kosten unter diesem Höchstbetrag liegen, muss dann der Mieter die Reparatur für Kühlschrank, Herd oder anderen Elektrogeräten in der Einbauküche tragen
bezahlst Du monatlich , für diese Küche? ich mache das...und habe Anspruch auf Neugeräte
Du hast die Mietsache mit Geräten übernommen und durch Miete bezahlt. Wenn jetzt eine Reparatur fällig ist, so ist das Sache des Vermieters. Der beigefügte Satz im Mietvertrag ist ungültig.