Hallo,

es geht darum, dass eine Schwester enterbt und ein Elternhaus verschenkt werden soll, um den Pflichtteil zu verringern. Die Eltern sollen allerdings ein Wohnrecht in diesem Haus bekommen und das Ziel sollte sein, dass die Klausel greift, dass das Haus nach der 10-Jahresfrist nicht mehr zum Erbe gehört. Das scheint unter gewissen Umständen zu funktionieren, siehe Artikel: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/ablauf-der-10-jahres-frist-bei-immobilienschenkung-mit-wohnrecht_220_378508.html

Habe ich das grundsätzlich richtig verstanden, dass die Klausel mit der 10-Jahresfrist trotz Schenkung mit Wohnrecht greifen kann? Von einem Notar kam die Aussage, dass das nicht gehen würde, allerdings war da nicht die Rede davon, dass die Eltern nur einen Teil des Hauses nutzen wie in dem Artikel beschrieben.

Und eine weitere Frage. Ist man bei einer Schenkung mit Wohnrecht für die Eltern gezwungen, von ihnen Miete zu verlangen? Man muss doch eigentlich nicht im eigenen Haus Miete verlangen, wenn man das nicht will oder liege ich da falsch? Zumal man ja eigentlich schon das Haus geschenkt bekommt, was einen gewissen Wert darstellt.

Vielen Dank für die Hilfe!