Mieter verweigert Zugang zu Kellerraum und räumt persönliche Sachen nicht beiseite für notwendige Kanalarbeiten. Abmahnung und wer kommt für Kosten auf?
3 Antworten
Hallo,
dazu gibt es im Netz eigentlich reichlich Infos:
......." Wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern hierzu Zutritt zu gewähren, kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine fristlose Kündigung die Folge sein, so der BGH (Urteil, Az. VIII ZR 281/13)."
Ich denke, der weiß nur nicht wohin mit seinen Sachen. Mir würde es jedenfalls so gehen ..;-)
Zur Güte vielleicht einen "Ersatzraum" anbieten, wo die Sachen übergangsweise gelagert werden können.
Weigert der Mieter sich dann immer noch, kannst Du immer noch sanktionieren, wie die Anderen schrieben.
Die Zugangsverweigerung ist kritisch (s. Gaenseliesel). Das Wegräumen erfolgt auf Deine Kosten. Wenn er weder selber wegräumt noch wegräumen läßt, dann (s. Gaenseliesel). Zugleich darfst Du ihm für weiter Schäden durch unterbundene Kanalarbeiten Schadensersatz ankündigen. Letzteres zusammen mit der Abmahnung einschl. Fristsetzung (andernfalls fristlose Kündigung) wirkt meistens schon alleine, um den Mieter munter werden zu lassen.