Vermieter erlaubt es nicht zu entsorgen. Bin ich verpflichtet ein sehr verbrauchten vor 17 Jahren durch Vermieter gestellten Spülenschrank aufbewahren?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Frag nicht lange und stell das gammelige Ding zum Sperrmüll.

Das Schlimmste was Dir passieren kann ist, dass Du Deine neue Spüle in der Wohnung stehen lassen musst, wenn Du später wieder ausziehst.


Dina13 
Beitragsersteller
 27.03.2016, 10:56

Super, danke, kurz und hilfreich !!!!

Schaue erst einmal in Deinen Mietvertrag, was dort geschrieben steht. Wenn Du dann nicht noch in Berlin wohnst, kannst Du Glück haben und den Vermieter auffordern, das Ding zurückzunehmen.

Ich würde in Deinem Fall dem Vermieter eine Frist setzen, binnen der er das Ding aus deiner Wohnung entfernt. Tot er es nicht, dann würde ich den Zustand der Spüle genau dokumentieren und dann das Ding entsorgen. Da dieses Teil mindestens schon 17 Jahre alt ist, ist der Zeitwert nahezu 0,- € und damit kann eine Schadensersatzforderung nicht sehr hoch ausfallen.


Dina13 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 13:46

Sie sind genial, danke!!!!!!!!!!

Ich wäre eher vorsichtig um Ärger aus dem Weg zu gehen.

Ob ein Möbelstück verbraucht ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters ! ( Meine Küche im Gartenhäuschen z.B. ist 25 Jahre alt und für mich gesehen im Top Zustand ! )

Wie lange wohnst du denn schon mit dem Spülenschrank zusammen, bzw. wann hast du die Wohnung mit dem Teil bezogen ? Hätte man evtl. schon bei Bezug der Wohnung diesen Makel erkennen und darüber verhandeln können ? Hat sich der Vermieter den Spülenschrank denn in diesem jetzigen Zustand überhaupt schon angesehen ?

Man kann Spüle oder andere Teile immer gegen Modernere austauschen, muss dann aber für die ordentliche, schadlose Lagerung des Altbestands sorgen. Ziehst du irgendwann aus, müsstest du sie wieder einbauen, wenn der Vermieter dies verlangt bzw. dann für Ersatz sorgen falls nicht mehr in dem Zustand in dem du sie übernommen hast. Es ist und bleibt Eigentum des Vermieters, solange er einem Austausch nicht zustimmt. Einfacher wäre die Sache, wäre die Spüle defekt !

Eine gütliche Einigung mit dem Vermieter ist immer besser !


Dina13 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 16:28

Vielen Dank für Ihre Hilfe! Ich habe die seit 17 Jahren benutzt, da dien Schrank aus sehr billigen Qualität ist , wurden die Füße und die Kanten abgesplittert und  durch Wassertropfen ausgequollen. Vermieter hat gesehen, die wollen mich rausjagen aus der Wohnung, da die ständig wechselnde Studenten Mieter bringen wesentlich mehr Miete. Ich habe die geben mir zu erlauben es auf meinen Kosten zu entsorgen, der Schrank ist ein absolute Schrot.

Die Qualität von früher gibt es doch heute gar nicht mehr! Und im übrigen entscheidet immer noch der Eigentümer einer Sache was damit zu geschehen hat. 

Wenn aber der Schrank schadhaft sein sollte ist es die Aufgabe des Vermieters einen zur Mietsache gehörenden Schrank zu ersetzen. Den alten kann er sich dann ja in seine eigene Bude stellen.


Dina13 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 12:15

Vielen Dank für die Antwort! Der Vermieter schreibt, das der Spülen Schrank zwar gebraucht ist aber voll funktionsfähig!!???

Genau gesehen ist solch ein Gebrauchsmöbelstück nach 17 Jahren ein wirtschaftlicher Totalschaden. Wenn es dann noch Wasserschäden auf weist, was bei Spülen oft der Fall im unteren Bereich ist, ist das gute Stück Müll. Sollte es dann noch Schimmelansätze zeigen, ist es gesundheitsgefährdend!


Dina13 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 15:10

und die Verwaltung wissen es ganz genau, denen macht es Spaß mich zu quellen,  da die mich Loss werden möchten, die immer wieder neue wechselnde Mieter Studenten zahlen wesentlich höhere Miete, es ist nicht auszuhalten!!!!!

Lieben Dank!!!!