Vermieter veranlasst Wohnungsöffnung durch Polizei,in meiner Abwesenheit, unter falschem Vorwand und die Polizei hat dem Vermieter womöglich noch rein gelassen?

Hallo an alle,

wie der Titel meiner Frage schon erahnen lässt wird es ein wenig kompliziert aber ich bräuchte dringend Hilfe und Rat.

Also mal von Anfang an:

Ich konnte die Miete für April(780€) und Mai (780€) erstmal nicht zahlen.

Am 28.5 fuhr ich in den Urlaub(28.5bis7.6)und überwies am 1.6, 1000€ an meinen Vermieter.Der Betrag ging am 2.6 beim Vermieter ein.

Als ich dann am 7.6 aus dem Urlaub zurück kam waren 2 Schreiben von meinem Vermieter in meinem Briefkasten.

Schreiben Nr.1 war eine Ankündigung für eine kontrollablesung der wasserzähler für 5.6,da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Betriebskostenabrechnung 2021 gab (ich habe ein Guthaben von über 700€ aus der Betriebskostenabrechnung 2021, von denen ich bisher 390 noch nicht zurück bekam), der Brief war datiert auf 25.5, obwohl ich am 28.5 meinen Briefkasten leerte und das Schreiben noch nicht in meinem Briefkasten war. Der Vermieter wohnt quer gegenüber und wirft seine Briefe persönlich ein.

Schreiben Nr.2 war die fristlose Kündigung, vom 2.6.

Als ich dann hoch ging zu meiner Wohnung war zu meiner Verwunderung das Schloss an meiner Wohnungstür ausgetauscht und ein Zettel hing an der Tür , dass meine Wohnungstür von der Polizei geöffnet wurde, mit Aktenzeichen und Anschrift des zuständigen Polizeireviers.

Daraufhin ging ich sofort zum zuständigen Revier und bekam dort die Schlüssel für meine Wohnung.Der Grund für die Türöffnung wurde mir von der Beamtin nicht genannt und sie sagte mir das die zuständige Beamtin noch nicht da sei. Ich solle um 19 Uhr anrufen und dann erfahre ich den Grund.

Als ich dann in meine Wohnung kam war ein langes weises Brett ,das normalerweise vor der Luke vom Wasserzähler stand, auf einem Sessel und die kleine Tür hinter dem der wasserzähler ist (ähnlich eines sicherungskastens) war demonstrativ geöffnet.

Als ich dann um 19 Uhr beim Polizeirevier anrief wurde mir gesagt das mein Vermieter die Türöffnung am 5.6 veranlasst hat da er sich Sorgen um meine Gesundheit gemacht habe, da ich die Miete nicht überwiesen habe und mein Briefkasten voll war.(Briefkasten wurde 28.5 letztes Mal von mir geleert).

1.Vermieter hat womöglich falsche Angaben gegenüber der Polizei gemacht, um die Türöffnung zu begründen.

2.Polizei hat offensichtlich dem Vermieter Zugang zu meiner Wohnung gewährt.

Fragen:

Ist die Türöffnung zu vertreten?

Was könnte ich zur Anzeige bringen (Hausfriedensbruch,Ehrverletzung,ect.)???

Kann ich gegen die Polizeibeamten rechtlich vorgehen?

Zum Zeitpunkt der Türöffnung 5.6 hatte ich einen Mietrückstand von 1340€was nichts außergewöhnliches ist. Außerdem ist es normal das Menschen im Sommer in den Urlaub(10Tage) fahren. Wüsste nicht das ich das trotz Mietrückstand melden müsste.

Meines Erachtens gab es keinerlei Gründe die solch eine Maßnahme rechtfertigen.

Bin wirklich sauer da dies ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre war und ich mir bis auf diese Mietschulden niemals etwas zu Schulden kommen lies.

Über antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

vielen Dank 😊

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Falsche Entscheidung getroffen..?

Guten Abend Ihr Lieben, ich bin grad sehr verzweifelt und hoffe auf ein paar gute Tipps von euch..Sorry, wenn der Text ein bissl länger ist - ich versuche mich kurz zu fassen.

Nach Trennung von meiner "Ex"-Freundin musste ich aus ihrer Wohnung raus. Nach etlichen Besichtigungen habe ich mich dann für eine Wohnung entschieden.

Nun ja, bei der besagten Wohnung hatte ich bei der Besichtigung ein "normales" Gefühl. Ich wusste, es ist nicht meine Traumgegend, aber das wird schon auszuhalten sein.

Mit dem letztendlichen Einzug in die Wohnung hat sich mein Gefühl um 180 Grad zum negativen gewendet. Das kann ich nicht beschreiben. Sowas hatte ich bei einem Umzug noch nie. Dieses Gefühl hält sich (nach knapp 2 Monaten) bis heute und macht mich regelrecht psychisch fertig. Nicht nur die Gegend stört mich, sondern auch dass die Whg sehr hellhörig ist, nie richtig warm wird, Nachbarn (ältere Leute) sind auch sehr merkwürdig. Kurz gesagt, ich passe da einfach nicht hin und versuche so oft es geht, meine Wohnung zu verlassen.

Leider gibt es von beiden Parteien einen ordentlichen Kündigungsverzicht von einem Jahr. Beim unterschreiben des Vertrages habe ich gefragt, ob man die Kü-Frist verkürzen kann. Daraufhin erwiderte der Vermieter (Genossenschaft), dann können Sie die Wohnung nicht haben und wenn wirklich was sein sollte, was mich zum Umzug zwingt, stellen sie sich nicht quer - ich müsste nur einen Nachmieter finden. Also habe ich unterschrieben. Hatte keine Möglichkeit bei Freunden etc. unterzukommen.

Es kam wie es kommen musste - Mich hat nun ein anderer Vermieter angerufen (bei dem ich mich auch beworben hatte), ob ich noch auf der Suche wäre. Ich bejahte, weil die angebotene Wohnung (die zum 01.03.2023 frei wird) in meiner Wunschgegend ist und die Wohnung mir sehr zusagt (ich kenne die Wohnungen). Nun habe ich einen Besichtigungstermin..

Ich bin die ganze Zeit am überlegen, wie ich was nun mache, wenn ich eine Zusage bekomme. Es fängt schon damit an, dass ich mich fast nicht traue, meinem jetzigen Vermieter zu sagen, dass ich dann nach knapp 4 Monaten wieder ausziehen möchte - aus Angst dieser beharrt auf die Kündigungsfrist o. ich finde keinen Nachmieter.

Von Märchen erzählen bin ich auch kein Freund, denn spätestens wenn der Vermieter einen Nachweis (z.B. für einen vorgetäuschten Jobwechsel) haben möchte, bin ich auch aufgeschmissen. Bin schon so verzweifelt, dass ich auch einen kleinen Kredit aufnehmen würde, um die doppelte Mietbelastung dann aufzufangen.

Ich weiß, dass hört sich dumm an, aber ich will unbedingt hier raus. Puuh, das war´s erstmal.. Bitte keine Antworten ala hätteste mal nicht unterschrieben etc. - ich weiß, dass es ein großer Fehler war, unterschrieben zu haben, nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

Danke fürs lesen!

War jemand von euch schon mal in einer ähnlichen Situation und kann mir diesbezüglich ein paar gute Ratschläge geben?

Ich wünsche euch schon mal vorab einen guten Rutsch in´s neue Jahr!

Mietrecht, wohnung

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