Mietrecht – die besten Beiträge

Widerspruch Lärmbelästigung?

Hallo Zusammen,

wir brauchen euren Rat /Hilfe.

Wir (Eltern, Sohn 10 Jahre, Hund) wohnen seit über 11 Jahren in einer Mietwohnung. Alle anderen Mieter sind alleine oder max. zu zweit in der Wohnung. Unser Sohn war von Anfang in seinem Verhalten auffällig. Er hat eine Diagnose und eine Pflegestufe. Vor 2 Jahren war es echt heftig und es gab laut Geschrei über Stunden und er hat die Wut an uns gerichtet. Mittlerweile geht er auch zur Therapie. Wir versuchen immer das er ruhig ist. Aber er wird schnell wütend und reagiert auch mal laut. Aber er soll ja seine Wut auch rauslassen, woher hat er alles runter geschluckt und ist dann um so heftiger raus gekommen.Unsere Wohnungen sind hellhörig und auch wir hören von Nachbarhaus aus Poltern, Geschrei + Rennen von Kindern und bellen (nicht unser Hund).

Jetzt hat unsere Nachbarin (unter uns) sich bei der Wohnungsgesellschaft beschwert. Wir haben eine Beschwerde wegen Ruhestörung erhalten. Bei uns wäre Geschrei, Rennen, Poltern usw.

Wir haben damals der Nachbarin gesagt, dass er anders ist und sie gerne klingeln kann,wenn was ist. Das hat sie selten gemacht. Sie stand vor 1 Woche an der Tür: hat uns gesagt wir können uns schon mal ein Anwalt nehmen, sie hat ein Lärmprotokoll und Zeugen.

Wir sind uns unsicher wie wir vorgehen.

1. Widerspruch und Nachweis für unsere Vergehen anfordern

2. Gespräch mit der Wohnungsgesellschaft suchen und Krankengeschichte offen legen ?

Danke!

Mietrecht, Mietwohnung, Lärmbelästigung

Mündliches Interesse?

Hallo!

Ich habe vor kurzem ein Appartement angeschaut. Der Vermieter meinte noch am gleichen Tag, dass er mich gerne als Mieter nehmen würde. Ich war etwas überrascht, weil ich noch nicht einmal meine Unterlagen geschickt hatte. Dies tat ich einen Tag später, wie auch bei anderen Angeboten an denen ich Interesse hatte. Ich schrieb ihm auch, dass ich mich bis zum … noch melden werde, weil ich die nächsten zwei Wochen nicht da sein werde.

Der Vermieter rief mich daraufhin mehrfach an und behauptet ich hätte seine Anrufe ignoriert. Es haben mich aber viele angerufen, und ich wusste nicht wer das ist. Ich bin 3 Tage nicht erreichbar gewesen.

Als ich wieder Zuhause war habe ich die Anrufe beantwortet. Nun spricht er aber von einem mündlich geschlossenen Vertrag und verlangt die ersten drei Monatsmieten von mir.

Ich habe sehr wohl mein Interesse an dem Objekt bekundet, jedoch keinen Vertrag geschlossen. Wir wollten uns ja 2 Wochen später erst den Vertrag anschauen.
Dass ich 3 Tage zusätzlich nicht erreichbar war, wird nun total persönlich genommen und es werden mir komische, sehr emotionale Vorwürfe gemacht.

Eigentlich möchte ich, unter solchen Umständen dort nicht mehr einziehen.
Es wird mir aber mit einem Rechtsanwalt gedroht, wenn ich nicht mindestens die erste Monatsmiete zahle, mit der Begründung es wäre jetzt keine Zeit mehr einen neuen Mieter zu finden. Ich habe auch freundlich angeboten zu helfen, da ja noch 10 Tage Zeit sind. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass der Vermieter nun keine Zeit habe.

Das kommt mir alles sehr spanisch vor.
Kann mir da wer weiterhelfen?

Mietrecht, Nachmieter

Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht

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