Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag
Balkontür kaputt - Vermieter möchte nicht zahlen?

Ich wohne bei einer Wohnungsgenossenschaft. Habe 3 Zimmer mit Balkon. Nun ist mir die Balkontür oben mal ausgehakt auf einen Freitag und die hing so auf halb 8. Mein Sohn ist dann einen Tag später vom Balkon ins Wohnzimmer rein gelaufen, ist zu sehr gegen gelaufen und Zack, unten abgebrochen. 

Habe dann Montag bei der Genossenschaft angerufen und die schickten mir innerhalb ner Stunde n Tischler vorbei, der sich das ganz mal anguckte. 

Der staunte auch nicht schlecht, sagte, dass die Bauteile nicht mehr verfügbar sind, weil die Türen so an sich nicht mehr hergestellt werden ( was für mich heißt, dass die schon uralt sind ) und er alles komplett austauschen muss. Habe dann gefragt wie teuer das ist und er sagte, dass so was die Genossenschaft übernehmen würde. 

Ok, nach 1,5 Stunden Arbeit mit zuschrauben der Türe und Protokoll verschwand er wieder und sagte es könnte mindestens 2 Wochen dauern. 

Montag waren dann 3 Wochen um und wir wollten einfach mal wissen wie lange das noch dauern könnte für so n groben Zeitraum und riefen bei der Tischlerei an. Dort sagte man uns, dass sie der Genossenschaft n Angebot vorgelegt hatten und die den ablehnten, das also nicht bezahlen. 

Laut Mietvertrag sind in den Nebenkosten aber eine Haft und Hausratversicherung mit aufgeführt, die ich ja dann auch bezahle. Ich privat habe leider keine und muss mich unbedingt mal darum kümmern. 

Das Problem ist, dass ich im Wohnzimmer kein Fenster habe, nur die Tür, die halt zu ist. Ich kann weder den Balkon benutzen, noch durch lüften und wir hatten hier durch die Wärme draußen teilweise 40 Grad im Wohnzimmer. 

Wir wollen jetzt Montag bei der Genossenschaft anrufen und einen Termin vereinbaren. 

Jetzt habe ich 2 Fragen. 

A) dürfen die das ablehnen? Die restlichen Fenster sind auch kaputt, also Haken sich oben immer raus. Wollte aber warten, bis der Herr wegen der Balkontür kommt und er das dann eben schnell mitmachen kann. Es ist also nicht meine Schuld. 

b) falls sie das trotzdem ablehnen und ich mir n Anwalt suche, wie stehen meine Chancen auch zwecks Mietminderung? Ich kann ja einen Teil übernehmen, so ist es nicht, aber die Tür einfach komplett zu lassen? Ich muss meine Wäsche im Schlafzimmer aufhängen und da ist ja auch wieder die Gefahr wegen Schimmelbildung trotz lüften. 

Ich kann weder den Balkon benutzen, noch vernünftig das Wohnzimmer an heißen Tagen. 

Bin echt überfragt Moment, hat da jemand Erfahrung oder vermietet selber?

Wäre echt dankbar für antworten.

Mietrecht, Schaden

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