Wem fällt dazu noch was gutes ein? Mieter will keine Wohnungsbesichtigung zulassen

Unser Mieter hat im November zum 31.03. gekündigt. So weit auch alles gut, bisher gab es auch nie Probleme. Wir hatten einen Besichtigungstermin Miette Dezember 2010. Dann hatten wir noch einen Besichtigungstermin in der ersten Januar Woche und dann 2 Wochen später noch einen Termin (bei diesem Termin sagte er uns schon - er will keine Besichtigungen mehr!!) Wir haben die Termine immer eine Woche vorher angekündigt, haben ihm gesagt wieviele Personen wir haben und haben ihn gebeten uns mitzuteilen wann es ihm zeitlich und an welchem Tag recht ist. Dann haben wir versucht alle Interessenten passen zu diesen Terminen zu schicken. Wobei bei dem Termin im Januar ist ihm dann 4 Std. vor dem Termin eingefallen, dass er jetzt um 19 h keine Zeit mehr hat und die Interessenten um 17 h nur noch rein dürfen. Da die für ende Januar ihr Baby erwartet haben und das Baby ende Dez. 5 Wochen zu früh kam macht die natürlich nervös und wir haben wirklich versucht unseren Mietern alles recht zu machen (es dürfen keine Leute in die Wohnung die schnupfen haben etc.) Es gibt sogar im Mietvertrag einen Passus in welcher Zeit er Besichtigungen zulassen müsse etc. Wir haben jetzt noch einige Interessenten, aber die springen natürlich alle ab, wenn es uns nicht möglich ist halbwegs Zeitnah Termine mit ihm zu bekommen. Eigentlich wollen wir keinen Anwalt einschalten, vernünftig reden funktion nicht!

Mieter, Mietrecht, Schadenersatz, Vermietung.
Alleinige Duschmöglichkeit nicht nutzbar- Höhe Mietminderung?

Hallo,

wir haben Mitte Februar 2024 einen Mietvertrag (Einzug 30.03.2024) unterschrieben. 2-3 Wochen nach der Unterschrift haben wir dann die Info vom Vormieter bekommen, dass die Dusche zu unserem Einzugstermin wegen eines Wasserschaden hinter der Dusche nicht nutzbar sein wird. Darauf haben wir den Vermieter angesprochen wieso uns von dem Schaden bei der Besichtigung nichts gesagt wurde und wieso wir so eine wichtige Info vom Vormieter erfahren anstatt von ihm. Angeblich wusste er nichts von diesem Schaden obwohl er schon die Auftragsbestätigung der Handwerker unterschrieben hatte.

Das Trocknungsgerät wurde in der Woche vom 18.03.2024 installiert und ab diesem Zeitpunkt hätte der Vormieter nicht mehr duschen dürfen, woran er sich aber nicht gehalten hat, deswegen hat sich die Trocknungszeit auch verzögert. Uns wurde gesagt dass die komplette Reparatur ca. 4-8 Wochen dauert, der Zeitraum ist jetzt schon deutlich überschritten. Seit 2 Wochen tut sich leider nichts mehr, da die Fliesen nicht geliefert werden. (Die Fliesen wurden erst bestellt als das Trocknungsgerät abgebaut wurde, obwohl die Fliesen viel früher rausgerissen wurden)

Wir hatten uns auf eine Mietminderung von 30% geeinigt. Die Mietminderung wurde allerdings auf Grundlage der Kaltmiete berechnet. Bei Familie können wir nicht regelmäßig duschen gehen, weil diese auf einfache Fahrt über 40km entfernt wohnen. Wegen des Wasserschadens haben wir uns bei einem Fitnessstudio angemeldet um dort duschen gehen zu können, die Kosten tragen wir selbst.

Die Frage ist jetzt welche Rechte wir noch haben und ob die 30% bei der langen Dauer noch angemessen sind?

Mieter, Mietrecht

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