Was kann ich tun(Heizung, Reparatur, Arbeiter)?

Hallo,

Heute hat mein Vermieter einen Arbeiter vorbeigeschickt, der sich um die Reparatur der Heizungen und denn Holzverkleidung vor der Heizung kümmern wollte.

Ich habe ihm versucht zu verklären, dass der Drehregler an der einen Heizung defekt ist und sich einmal komplett um sich selbst dreht und das in die falsche Richtung.
Er ist sofort in die defensive gegangen und meinte nur wie ich den weiß das es kaputt ist und hat mich nicht mal erklären oder ausreden lassen.

Als er einfach weiter gemacht hat eine der Holzverkleidungen anzubringen habe ich ihn darauf hingewiesen, dass diese oben nicht ganz befestigt ist und er hat mich angeschrien ich soll es dann selbst machen.
Außerdem hat er mir vorgeworfen, ich hätte die Holzverkleidungen abgemacht und wieso ich dies denn gemacht habe. Ich kann mit Fotos beweisen, dass ich dies nicht zu verantworten habe und es seitens der Hausverwaltung oder Arbeiter welche in der Wohnung waren bevor ich den Schlüssel bekommen habe, war.

Ich bin dann natürlich auch sauer geworden und habe gesagt er sei hier um diese zu reparieren. Daraufhin hat er mich erst beleidigt (F off), hat dann gesagt er macht es nicht und ist dann einfach gegangen.

Ich wollte ihn vom Fenster zurück rufen und ihm die Fotos zeigen und erklären, dass ich es nicht war und ich denke er ist davon ausgegangen ich mache Fotos von ihm. Da er mir von seinem Auto aus dann gedroht hat er würde die Polizei rufen.

Kann ich jetzt irgendwie in Schwierigkeiten geraten?

Heizung, Mieter, Recht, vermieter, wohnung
Jobcenter bewilligt rückwirkend Darlehen 2300€ ab 1.8 für Mietschulden - die dann am 10.08 vom Opa beglichen wurden? Was tun?

Hallo,

Ich beziehe Bürgergeld ehemals Hartz 4 seit 7 Jahren.

Seit 6 Jahren bezahlt mir das Jobcenter eine Wohnung.

Innerhalb von 6 Jahren bin ich durch Mietschulden und nicht begleichen von Nebenkostenabrechnung & 2 Mietrückständen auf ca 2300€ Mietschulden gekommen.

Ende Mai 2023 drohte mir eine fristlose Kündigung wenn der Betrag nicht sofort oder in Raten überwiesen wird.

Seit 2016 habe ich auch einen gesetzlichen Betreuer der mir aufgrund einer Erkrankung die Leistungen vom Jobcenter beantragt hat.

Im dritten Quartal 2022 gab es einen Betreuerwechsel.

2023 hat der Betreuer das Bürgergeld fristgerecht angefordert, allerdings kam ein Schreiben zurück dass noch Kontoauszüge fehlten.

Der Betreuer ist Anwalt und die Angestellte macht den Betreuerjob, sie hat mich dazu aufgefordert sehr kurzfristig (1 Tag bevor sie in Urlaub fliegt) ihr Kontoauszüge zu bringen & ihr NK Kosten Abrechnung zu schicken. Die Zeit hatte ich nicht.

Somit kam mein Bürgergeld 1 Monat später rückwirkend

Der entscheidende Punkt:

Von Seite des Betreuers wurde Antrag auf Darlehen zur Begleichung der Mietschulden gestellt, den ich komplett vergessen habe, ich habe dem Sachbearbeiter beim Jobcenter nur dir fehlenden Kontoauszüge geschickt (der Betreuer konnte einige Kontoauszüge nicht anfordern da er teilweise Probleme hat mit meiner Bank)

Noch ein wichtiger Punkt:

Gleichzeitig zur Antragstellung auf ein Darlehen zum Bezahlen der 2300€~ an Mietkosten am den Vermieter hat mich die Betreuung darauf aufmerksam gemacht ob ich denn nicht irgendwo das Geld für die Mietschulden auftreiben könnte. Dafür hat mir die Angestellte von meinem Betreuer eine Frist gesetzt...

Der einzige der zu dieser Zeit in Frage käme war mein Opa, er gab mir das Geld in bar, ich habe es meinem Vermieter am 10.08.2023 gegeben & quittieren lassen

Vor ein paar Tagen kam nun endlich der Bewilligungsbescheid was toll war ... Aber es kam auch der Bewilligungsbescheid für ein Darlehen zum Überweisen der Miete rückwirkend.

Seit dem 1.08. bezahle ich dann 25€ monatlich an das Jobcenter, für das 2300€ Darlehen, gleichzeitig habe ich aber meinem Vermieter am 10.08. das fehlende Geld schon bar gegeben & das Jobcenter überweist ihm nochmal das Geld, also hat er es quasi doppelt.

Was ist nun zu tun?

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Darf ich die Einbauküche des Vermieters (die nicht Teil der Mietsache ist) durch eine neue ersetzen?

Hallo,

wir haben uns vor ein paar Monaten dafür entschieden eine neue Küche in unsere Mietwohnung einbauen zu lassen. Derzeit befindet sich in der Mietwohnung die Einbauküche des Vermieters, welche nicht zur Mietsache gehört. Der Vermieter verfasste eine extra klausel, welche beinhaltet, dass der Vermieter eine Einbauküche zur Verfügung stellt, mit einem Herd/Ofen und einer Spülmaschine welche wir nutzen dürfen. Die Spülmaschine ist allerdings nicht vorhanden.

Die jetzige Küche hat keine Spülmaschine und Mängel wie undichte Stellen in der Arbeitsplatte und das Spülbecken hebt sich von der Arbeitsplatte ab.

Da wir die Küche selber zahlen, müsste die Küche demnach auch uns gehören. Der Vermieter weigert sich jedoch das an zu erkennen und möchte eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag abschließen, um für sich selbst keine Aufwendungen und Kosten zu haben. Unter anderem beinhaltet diese Zusatzvereinbarung, dass wir dem Nachmieter die Einbauküche nicht weiter verkaufen dürfen oder ausbauen und wieder mitnehmen, sondern dass diese in der Wohnung bleiben muss und am ende dem Vermieter gehört.

Sprich, wir werden vom Vermieter sehr benachteiligt. Unsere eigene Küche, welche wir zahlen, soll in dieser Wohnung bleiben und an den nächsten Mieter KOSTENFREI übergeben werden, da die Küche nach unserem Auszug laut der Zusatzvereinbarung dem Vermieter gehört, da die jetzige Küche ja noch vollfunktionsfähig ist und man diese seiner Meinung nach nicht ersetzen müsste.

Welche Rechte haben wir? Können wir seine alte Küche ausbauen und so lange lagern, bis wir ausziehen wir möchten ihm unsere Küche nicht überlassen, die wir selbst zahlen werden. Oder muss er die Küche selber zu sich nehmen, da sie nicht Teil der Mietsache ist. Darf unser Vermieter uns verbieten, die Einbauküche an den nächsten Mieter zu verkaufen? Oder Zusatzvereinbarungen erstellen welche wir unterschreiben müssen mit der Forderung, falls wir eine Küche haben wollen dann nur wenn wir seine Zusatzvereinbarung unterschreiben.

(Wir haben keine Zusatzvereinbarungen unterschrieben!)

Danke im Voraus für Hilfreiche Antworten.

MfG

küche, Mieter, Mietwohnung, Eigentum, Mieterrecht
Kündigung trotz Mindestmietdauer aufgrund Jobwechsel?

Wir haben eine Mindestmietdauer von 3 1/2 Jahren (Mietstart 01.02.2021, Wohnort Darmstadt). (Wortlaut: Befristeter Kündigungsausschluss. Mieter und Vermieter verzichten wechselseitig für die Dauer des Mietverhältnisses bis zum 30.09.2024 (nicht länger als 4 Jahre seit Mietvertragsabschluss) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die ordentliche Kündigung ist daher erstmals zu dem vorgenannten Datum mit gesetzlicher Frist zulässig. Von dem beidseitigen Verzicht bleibt das Recht beider Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung und fristlosen Kündigung unberührt.

Mein Freund und ich haben ab dem 01.01.2023 jeweils einen neuen Job. Ich in München und er in Wiesbaden (Die jetzige Wohnung ist in Darmstadt). Wir wurden beide nicht gekündigt, sondern haben freiwillig neue Jobs gesucht (große Stressbelastung, schlechte wirtschaftliche Lage). Zudem wurde die Miete der Wohnung dieses Jahr um 7% erhöht.

Der Vermieter erlaubt es einen Nachmieter zu suchen, hat aber nochmals die Miete erhöht und erzählt, dass seine Wohnungen in diesem Preissegment teilweise über ein halbes Jahr leer standen (Miete jetzt: ca. 2.400 Euro).

Können wir eine außergewöhnliche Kündigung aus wichtigen Gründen gemäß §§ 543 und 569 BGB vornehmen? Falls ja wie würde man hier vorgehen (Anwalt, Mieterschutzbund?)

Vielen Dank für Ihre Hilfe 😊

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietvertrag

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