Grundstück – die besten Beiträge

Nachträgliche erschließungskosten?

Hallo zusammen,

wir haben 2015 ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, welches in drei Bauabschnitte geteilt ist. Bauabschnitt 1 und zwei sind schon errichtet. Im Neubaugebiet stand eine Werbetafel auf der der Plan für das gesamte Neubaugebiet drauf war und die Aussage “Preis 45€ /qm.

laut Notarvertrag haben wir bisher rund 42,97€ pro qm gezahlt. Im Vertrag steht auch “beitragspflicht noch nicht entstanden”. Wir haben damit angenommen, dass, wenn der 3. Bauabschnitt erschlossen wird, die restlichen 2,03€ pro qm fällig werden. Soweit so gut.

Jetzt wurde mit dem Bau des 3. Bauabschnitts begonnen. Da alle Grundstücke bereits verkauft sind, ist die werbetafel weg (wir haben aber ein Foto davon). Mittlerweile steht auf der Homepage, dass man mit ca. 48€ pro qm kalkulieren kann.

mein Nachbar hat mit der Verbandsgemeinde telefoniert. Diese sagt, dass unser erschließungsbeitrag automatisch auch höher wird. D. H. Der ausgepriesene Preis für das voll erschlossene Grundstück von 45€ würde höher werden.
jetzt werden statt 1600€ mindestens über 4000 Euro fällig!

ist es rechtens den voll erschlossenen Grundstückspreis nachträglich zu erhöhen? Das gesamte Neubaugebiet war bereits 2009 geplant aber es wurde nicht direkt komplett gebaut. es kann doch nicht mein Problem sein, dass die kalkulierten Kosten von 2009 jetzt höher sind?
beim Autokauf wird das auto ja auch nicht Jahre später teurer.

Grundstück

Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht

Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern

Schenkung eines Grundstückes (mit Nießbrauch!) an zwei Geschwister - Streit

Hallo erst mal! Ich hoffe sehr, dass mir jemand mit einer fundierten Antwort helfen kann. Zwei Geschwister bekommen vor 12 Jahren ein Grundstück mit Haus von der verwitweten Mutter geschenkt. Beide stehen im Grundbuch, die Mutter hat Nießbrauch. Eine Schwester (A) steckt in einer schweren Scheidung, hat kaum Geld zum Leben (nur Trennungsunterhalt), ist alleinerziehend und hat eine Depression. Diese Krankheit wird von der Schwester (B) und der Mutter ignoriert. Keine Hilfe, keine Unterstützung. Nun will die kranke Schwester A das Grundstück verkaufen (Haus hat keinen Wert und steht seit vier Jahren leer, da die Mutter gut versorgt in einer Seniorenresidenz lebt), um ihren minderjährigen Sohn und sie zu versorgen, Arztrechnungen zahlen zu können und eine Rentenversicherung zu sichern. Die andere Schwester B hat vor 13 Jahren eine Hypothek auf das Grundstück genommen, sich eine Eigentumswohnung gekauft und zahlt noch ab. Sie ist berufstätig und abgesichert. Sie und die Mutter reagieren völlig verständnislos und ablehnend auf die Bitte der zweiten Schwester A. Es kommt zum Streit. Auf der einen Seite wollen Schwester B und Mutter das Grundstück auf jeden Fall behalten, der Wert steigt schließlich immens (Großstadt). Auf der anderen Seite kämpft die andere Schwester A ums Überleben. Wie kann die zweite Schwester A trotz der familiären Differenzen an Geld kommen? Schließlich ist sie Eigentümerin einer Grundstückshälfte , wenn auch mit Nießbrauch belastet. Eine Hypothek auf zu nehmen geht leider auch nicht, da sie keinen Beruf ausübt, und im Sinne der Banken nicht kreditwürdig ist. Ich würde meiner Freundin so gern helfen, weiß mir aber leider auch keinen Rat. Deswegen hier meine Bitte um hilfreiche Unterstützung. Vielen Dank im Voraus!

Familie, Geschwister, Grundstück, Haus, schenkung

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