Hausvertrag bei Massahaus mit Rücktrittsrecht Grundstück vohrzeitig beeenden?

Guten Abend,

wir haben mit der DFH Haus GmbH (Massahaus) einen Hausvertrag mit Rücktrittsrecht Grundstück Anfang 2020 abgeschlossen. Für die Grundstückssuche haben wir 12 Monate im Rücktrittsvertrag berücksichtigt. Bis heute haben wir leider kein einziges der in Aussichtgestellten Grundstücke angeboten bekommen. Es hat sich auch keiner mehr bei uns gemeldet. Wir haben von unsere Seite aus Zeitungsanzeigen geschaltet, auf Online Marktplätzen inseriert, Bekannte instrumentalisiert und Laternen beklebt leider alles ohne Erfolg. Wir haben nicht eine einzige Rückmeldung erhalten die auch nur Ansatzweise in unser Budget passt. Aktuell haben wir hier im Umkreis (Düsseldorf) bis 15Km Preise von 490€ - über 1000€ pro m². Dieser Zustand wird sich ja auch bis Januar hier nicht ändern.

Bleibt also nur die Möglichkeit eines Standort wechsels inkl. Jobwechsel was die Kreditwürdigkeit natürlich killt.

Oder man legt den Plan vom Haus erstmal ad acta und guckt in ein paar Jahren mal was machbar ist. Es würde mich einfach erleichtern wenn man jetzt einfach und ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag kommt so wie es der Berater in jedem Verkaufsgespräch immer wieder erwähnt hat. Da es ja aktuell einfach nicht zu realisieren ist.

Leider verstärkt das Internet meine Bauchschmerzen ehr noch zu dem Thema. Ich meine eine so große Firma kann doch nicht mit solch im Internet kosarinden Methoden Arbeiten das wäre doch Rufschädigend.

Da säßen ja alle (Massa, Allkauf, Okal) im selben Boot.

Hat jemand Erfahrung wie die Reaktion der DFH ist?

Im Internet stehen ja ehr ältere Sachverhalte. Und leider meist nix Positives.

Grundstück, Immobilien
Nachträgliche erschließungskosten?

Hallo zusammen,

wir haben 2015 ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft, welches in drei Bauabschnitte geteilt ist. Bauabschnitt 1 und zwei sind schon errichtet. Im Neubaugebiet stand eine Werbetafel auf der der Plan für das gesamte Neubaugebiet drauf war und die Aussage “Preis 45€ /qm.

laut Notarvertrag haben wir bisher rund 42,97€ pro qm gezahlt. Im Vertrag steht auch “beitragspflicht noch nicht entstanden”. Wir haben damit angenommen, dass, wenn der 3. Bauabschnitt erschlossen wird, die restlichen 2,03€ pro qm fällig werden. Soweit so gut.

Jetzt wurde mit dem Bau des 3. Bauabschnitts begonnen. Da alle Grundstücke bereits verkauft sind, ist die werbetafel weg (wir haben aber ein Foto davon). Mittlerweile steht auf der Homepage, dass man mit ca. 48€ pro qm kalkulieren kann.

mein Nachbar hat mit der Verbandsgemeinde telefoniert. Diese sagt, dass unser erschließungsbeitrag automatisch auch höher wird. D. H. Der ausgepriesene Preis für das voll erschlossene Grundstück von 45€ würde höher werden.
jetzt werden statt 1600€ mindestens über 4000 Euro fällig!

ist es rechtens den voll erschlossenen Grundstückspreis nachträglich zu erhöhen? Das gesamte Neubaugebiet war bereits 2009 geplant aber es wurde nicht direkt komplett gebaut. es kann doch nicht mein Problem sein, dass die kalkulierten Kosten von 2009 jetzt höher sind?
beim Autokauf wird das auto ja auch nicht Jahre später teurer.

Grundstück
Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht

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