Hallo Forenteilnehmer, zum Hintergrund:

Ich habe eine Direktversicherung mit Zillmerung bei einem Versicherungsunternehmen durch meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Die erfolgte aus meinem Bruttolohn per Gehaltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss. Mein Arbeitgeber ist selbst eine Bank und hat mir diesen Vertrag / Anbieter in der Mitarbeitfiliale vermittelt. Die Mitarbeiterfiliale hat die Vermittlerprovision eingestrichen. Über das ganze war ich nicht informiert, da ich dachte, dass mir zwar Verwaltungskosten etc. bei dem Versicherungsunternehmen entstehen, aber nicht, dass eine zusätzliche Provision an meinem Arbeitgeber geht.

Frage: Ist dies nach Arbeitsrecht zulässig, da der Arbeitgeber sich hier ja bereichert und ich einen Konflikt mit der Fürsorgepflicht bzw. Gebot der Wertgleichheit sehe? Vielen Dank.