Fortbildung abbrechen und kündigen - muss Arbeitnehmer Fortbildung dann zahlen?

3 Antworten

Es ist üblich, dass Arbeitgeber bei Maßnahmen mit teuren Fortbildungskosten mit ihren Angestellten entsprechende Verträge schließen. Die Rechtssprechung beschränkt allerdings den Anspruch auf Rückzahlung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer !!! auf ca. drei, maximal fünf Jahre.

Wenn ein Arbeitgeber den Angestellten kündigt, oder es versäumt eine Vertrag abzuschließen, bleibt er auf seinen Kosten sitzen.

Das kommt ganz darauf an, ob eine schriftliche Vereinbarung vorliegt, ansonsten zahlt der AG. Ich würde allerdings überlegen, die Fortbildung zu beenden, denn wenn man auf dem neusten Stand ist, hat man auch auf dem Arbeitsmarkt bessere Möglichkeiten.

Ich denke, dass es da eigentlich eine klare schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geben sollte, die eine Rückzahlungsklausel beinhaltet. Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein Arbeitgeber so ein Risiko eingehen würde, ohne sich abzusichern. Denn wie du richtig sagst, geht es ihm darum, eine qualifizierte Belegschaft zu haben und nicht darum, einen Angestellten nur zu dessen Vorteil fortzubilden.