Ob man gebuhrenfrei auf der Strasse Bilder zeichnen und verkaufen darf?

1 Antwort

§ 55 GewO definiert die Reisegewerbekarte. Künstlerische Tätigkeiten sind jedoch durch Art. 5 GG abgedeckt. Als Ausdruck freier schöpferischer Gestaltung ist damit die Erstellung von Bildern kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.

Die Anfertigung von Bildern auf der Straße wäre damit ebenso durch Art. 5 GG abgedeckt, jedoch nicht der Verkauf davon. Das ist eine wegerechtliche Sondernutzung der Straße/Fußgängerzone und bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stadt/Gemeinde.

Einkünfte sind natürlich zu versteuern, wobei aufgrund des Wohnsitzes in Polen wohl nur eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland in Frage kommt und es damit auf die Höhe der Einkünfte ankommt, ob überhaupt Steuern gezahlt werden müssen.


EnnoBecker  24.07.2011, 07:13

"Wohnsitzes in Polen"
.
Steht da nicht.