Freistellung bei Kinder-Reha
Guten Tag,
die zweite Frage von palme vom 09.03.2011 war von Ihnen -soweit ich das beurteilen kann- noch nicht beantwortet worden.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer zu jeder Zeit eine unbezahlte Freistellung für die Begleitung einer Kinder-Reha zu gewähren? Im konkreten Fall wird in der betreffenden Zeit Mehrarbeit anfallen.
Freundliche Grüße
2 Antworten
Nun, Wikipedia bezieht sich auf Pflege, Reha ist etwas anderes. Die Begleitung zu einer Kinder Reha ist arbeitsrechtlich einer Krankschreibung gleichzusetzen. Und das ist unabhängig von betrieblichen Erfordernissen wie Urlaubssperre, Überstunden etc. Wichtig ist die Bescheinigung eines Arztes über medizinische Notwendigkeit. Während der Reha Zeit wird in der GKV Krankengeld gezahlt und keine Lohnfortzahlung. Das kann Dir Deine Kasse aber genau sagen. Bei Pflege greift der § 45 SGB V. Arbeitsrechtlich muss ein Akutfall nachgewiesen werden, ansonsten können betriebliche Belsnge Vorrang haben. Auf die Wikipedia Quelle würde ich mich nicht verlassen und die genaue Situation im Pflegefall mit AG und GKV abstimmen, denn Fernbleiben in beiden Fällen Reha und Pflege ist kein gesetzlich verbrieftes Recht und je nach Inhalte des Arbeitsvertrages durchaus ein arbeitsrechtliches Risiko.
Bei uns Betrieb wollte eine Kollegin mit ihrem Schulkind auf eine Kur gehen, wir hatten zu der Zeit sehr viel Arbeit und der Chef ließ sie nicht fort, da lt. Arzt die Kur auch einige Wochen später noch durchgeführt werden konnte. Daher meine Meinung: nur in med. dringenden Fällen, wird der Chef den Mitarbeiter sofort freistellen müssen, wenns nicht so eilt, wird man sich auf die Zeit einigen müssen. Bezahlen tut das Ganze aber eh die Krankenkasse.
Bitte die Begrifflichkeiten Krankheit, Pflege, Reha und Kur sauber trennen. Zum einen unterschiedliche Träger, zum anderen Unterschiedliche Ansprüche auf Krankengeld zum dritten Arbeitsrechtlich andere Rechtsfolgen. Eine Kur z.B. Dient der Vorbeugung im weiteren Sinne, eine Reha ist die Wiederherstellung nach einem akuten Krankheitsbild. Daher sind Kuren eher planbarere Rehas sollten unverzüglich im Anschluss erfolgen.
Hallo alfalfa,
wenn die Reha für das Kind die Erfordernis einer Begleitperson (egal ob Vater, Mutter, Opa, Opa) vorsieht, kann man selbst entscheiden, wer das Kind -ohne "Rücksicht" auf die Arbeit- begleitet, verstehe ich das so richtig?
Freundliche Grüße