Zu viele Überstunden
Kann der Arbeitgeber bzw. der Arbeitnehmer gerichtlich bestraft werden, wenn der Arbeitgeber zuviele Überstunden im Jahr (ca.600) abgeleistet hat? Wie hoch können solche Strafen ausfallen? Gibt es hierfür ein gemeinsames EU -Recht?
2 Antworten
Zur Leistung von Überstunden gehören immer zwei. Sind die Überstunden denn angeordnet worden? 600 Überstunden wären bei 200 Arbeitstagen (5-Tage-Woche) zu 8 Stunden insgesamt drei Mehrarbeitsstunden, d.h. 11 Stunden pro Tag im Durchschnitt. Das ist zu viel. Maximal sind 10 Stunden pro Tag vorgesehen.
Wenn das allerdings Überstunden aufgrund von Dienstreisen oder Wochenendarbeit sind, dann verhält es sich wiederum anders. Es kommt auf die Einzelbetrachtung an, wo genau aufgrund welcher Umstände diese Überstunden angefallen sind. Deine Überstundenzahl klingt für mich nach einem Pflege- oder Klinikberuf.
Werden die Überstunden ausgezahlt oder gegen Freizeitausgleich verrechnet? Welche Branche? Welche Arbeitswoche? Viele Fragen... sprich doch mal mit einem Betriebs- oder Personalrat.
Das Problem mit Dienstreisen kenne ich aus eigener Erfahrung :-)
Die Reisezeiten werden i.d.R. nicht als Arbeitszeit, jedoch als Gleitzeit angerechnet, d.h. Du bekommst dafür also eine finanzielle oder zeitliche Kompensation, die Stunden zählen jedoch nicht zur Arbeitszeit - es sei denn, Du bist Busfahrer, Taxifahrer oder Außendienstmitarbeiter, d.h. Reisen ist die Tätigkeit, für die Du bezahlt wirst.
Damit solltest Du klären, welche Möglichkeiten es gibt, das Dienstreisevolumen zu reduzieren bzw. weniger Reisezeiten (z.B. durch Kombination von Terminen) zu erreichen.
Eine rechtliche Handhabe gegen dieses Dienstreiseaufkommen und damit verbundene Zeitaufwände gibt es in Deinem Fall wohl leider nicht.
Meine Konsequenz aus den vielen Dienstreisen im Rahmen diverser europäischer Projekte war damals der Jobwechsel :-)
"gehobene" stellung - dienstreisen ....die "paar" überstunden.... andere wären froh....
Dieser Fall wäre der Traum eines jeden Arbeitnehmers.
Denn wenn der Arbeitgeber im Jahr 600 Überstunden ableistet, ist das sicher Arbeit, die der Arbeitnehmer nicht mehr erledigen muss.
Hauptsächlich aufgrund von Dienstreisen, Inbetriebnahme in der EU, sowie dann wegen Wochenendarbeit