Urlaubsanspruch nach Kündigung

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entweder 1,91 Tage für januar oder 3,83 tage bis 28.februar. auf diesen urlaub hat man einen gesetzlichen anspruch und man sollte darauf bestehen ihn am ende auch zu nehmen. ansonsten würde sich dein jahresurlaub nur auf 19 bzw. 21 tage für 2011 belaufen.

am ende ist es reine vereinbarungssache ob du dich mit deinem chef einigst und dir die paar tage auszahlen lässt. bei auzahlung steht man sich allerdings um einiges schlechter wegen den abzügen.