Guten Tag,

die zweite Frage von palme vom 09.03.2011 war von Ihnen -soweit ich das beurteilen kann- noch nicht beantwortet worden.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer zu jeder Zeit eine unbezahlte Freistellung für die Begleitung einer Kinder-Reha zu gewähren? Im konkreten Fall wird in der betreffenden Zeit Mehrarbeit anfallen.

Freundliche Grüße