Arbeitsplatzwechsel mitten im Jahr: zuviel genommenen Urlaub zurückzahlen?

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Scheidet der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres bis zum 30.06.aus dem Arbeitsverhältnis aus, so hat er nach den gesetzlichen Vorschriften einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12 für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Hat der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Urlaub genommen, als ihm eigentlich zum Zeitpunkt des Ausscheidens zusteht, können die zuviel genommenen "Urlaubstage" bzw. vielmehr die hierfür gezahlte Vergütung nicht zurückgefordert werden.

Quelle: www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_08.html

Hallo, wir hatten neulich so einen Fall. Wir hatten mit dem Arbeitnehmer dann vereinbart, dass dieser die zuviel genommenen Tage nacharbeitet. War auch in seinem Sinne. Im Prinzip müssten sie es wohl zurück zahlen oder eben abarbeiten. Bei vielen Betrieben geht dies auch auf Kulanz. Im Zweifel hilft da aber ein Gespräch mit dem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat; dieser kann ihnen dann genau sagen, wie konkrett in ihrem Betrieb bei diesen Sachverhalten umgegangen wird. Viele Grüße und Erfolg