Direktversicherung - Vermittlerprovision an Arbeitgeber rechtens
Hallo Forenteilnehmer, zum Hintergrund:
Ich habe eine Direktversicherung mit Zillmerung bei einem Versicherungsunternehmen durch meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Die erfolgte aus meinem Bruttolohn per Gehaltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss. Mein Arbeitgeber ist selbst eine Bank und hat mir diesen Vertrag / Anbieter in der Mitarbeitfiliale vermittelt. Die Mitarbeiterfiliale hat die Vermittlerprovision eingestrichen. Über das ganze war ich nicht informiert, da ich dachte, dass mir zwar Verwaltungskosten etc. bei dem Versicherungsunternehmen entstehen, aber nicht, dass eine zusätzliche Provision an meinem Arbeitgeber geht.
Frage: Ist dies nach Arbeitsrecht zulässig, da der Arbeitgeber sich hier ja bereichert und ich einen Konflikt mit der Fürsorgepflicht bzw. Gebot der Wertgleichheit sehe? Vielen Dank.
1 Antwort
Das gezillmerte Verträge rechtens sind ist derzeit herrschende Meinung. Auch die Tatsache, dass dein Arbitgeber Provision erhält ändert daran nichts (Wobei es mit Sicherheit nicht dein Arbeitgeber ist, sondern ein Tochter- oder Schwesterunternehmen). Da die Umwandlung aber Dein Bruttoeinkommen reduziert, zahlst Du auch weniger Sozialversicherungsbeiträge. eswegen sinken auch deine Leistungen aus der Sozialversicherung. D. h. die Gehaltsumwandlung senkt dein Krankengeld, dein Arbeitslosengeld und deine Rente aus der gesetzl Rentenversicherung. Auf sowas muss Dein Arbeitgeber dich hinweisen. Er spart übrigens auch Sozialabgaben, da könnte man mal über eine Zuschuss reden, schließlich senkst Du seine Lohnnebenkosten (einen Anspruch hast Du aber nicht)