Ausländischer Arbeiter- gibt es die Möglichkeit, Arbeitsvertrag zweisprachig zu verlangen?
Haben Ausländer mit geringen Deutschkenntnissen (Beschäftigung am Bau als Aushilfe) das Recht, den Arbeitsvertrag in der Heimatsprache zu bekommen- gibt es zweisprachige Ausführungen zum besseren Verständnis für beide Seiten? Könnte der Vertragsinhalt sonst bei Streitigkeiten nicht widerrufen werden, weil nicht verstanden?
2 Antworten
Eine Pflicht gibt es nicht. Wenn das Unternehmen jedoch ein Interesse daran hat, den Spezialisten anzuheuern, dann wird es auch die Kosten für eine Übersetzung des Arbeitsvertrags tragen. Man beachte jedoch, daß normalerweise nicht die Übersetzung des Vertrags zu unterschreiben ist, sondern die deutsche Version. Diese ist verbindlich. Die Übersetzung ist nur eine Erläuterung.
In USA kann man die Führerscheinprüfung auf Englisch, Spanisch oder Chinesisch machen... jedenfalls in California. Ein Recht auf eine Version in Urdu kann jemand aus Pakistan jedoch auch nicht einklagen.
Halte ich für höchst unwahrscheinlich, wer soll denn die Kosten dafür tragen? Darf es vielleicht noch ein Pflichtdolmetscher sein? Der Arbeitnehmer der einen Job haben möchte, hat verdammt nochmal selbst dafür zu sorgen das er die Sprache des Landes versteht in dem er leben und arbeiten will. Das gilt im übrigen weltweit.