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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Hallo,

ich arbeite seit Dezember 2021 als selbstständige Nachhilfelehrerin bei einem gemeinnützigen Verein und seit März 2022 ehrenamtlich auf Honorarbasis (Übungsleiterpauschale).

Meinen Einnahmen lagen 2022 unter dem Freibetrag.

Nun wurde ich vor kurzem darauf angesprochen, dass ich für die Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2022 eine Steuernummer hätte beantragen sollen. Ich dachte mir damals, dass die Angabe meiner Steuer ID-Nummer auf den Rechnungen ausreichen würde. Gerade bin ich dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen.

Ich bräuchte mal kurz Hilfe bei dem Ausfüllen des Online-Fragebogens, da ich leider komplett auf dem Schlauch stehe:

  1. 24. Art der Tätigkeit:

ich habe zwei Tätigkeiten: soll ich die zwei Tätigkeiten angeben? oder nur eine?

  1. Bankkonto:

Bankkonto ist gültig für die Steuerarten: alle Steuerarten?

7. Angaben zum Unternehmen:

7. 60. Bezeichnung des Unternehmens: ist damit der Name der Vereine, wo ich selbständig arbeite?

Ich selbst bin ja als Nachhilfelehrerin tätig bei einem Verein und das Unternehmen ist ja nicht meins.

62. Adresse des Unternehmens: meine eigene Adresse oder die von dem Verein?

73. Beginn der Tätigkeit: soll ich das Startdatum, welches auf dem Honorarvertrag steht, angeben?

9. Betriebsstätten, 10. Handelsregistereintragung, 11. Gründungsform:

muss ich hier überhaupt Angaben machen?

12. Bisherige betriebliche Verhältnisse:

Zeile 97: Ist in den letzten fünf Jahren schon ein Gewerbe, eine selbständige (freiberufliche) oder eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt worden oder waren Sie an einer Personengesellschaft oder zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt?

sowie ich es verstehe, stimmt das in meinem Fall, da ich seit Anfang 2022 arbeite. Soll ich "ja" angeben?

14. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Hier soll ich ja nichts angeben, da diese Einkunftsarten steuerpflichtig sind, oder?

15. Angaben zur Gewinnermittlung: Art der Gwinnermittlung

Ich verfüge über keinerlei Ausgaben, lediglich Einnahmen. ist Einnahmenüberschussrechnung hier die richtige Wahl?

18. Kleinunternehmer-Regelung:

könnte mir jemand diese Regelung erklären? ich habe im Internet nachgeschaut, und weiß nicht, was in meinem Fall stimmen würde.

18. Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung

Ja? Nein?

18. Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Welche?

Ich hoffe, dass mir jemand bei einer Frage oder bei mehreren helfen kann.

Ich bedanke mich im Voraus.

Finanzamt, Finanzen, Steuererklärung, Steuern, steuernummer, Steuerrecht, Einkünfte, Fragebogen steuerliche Erfassung

Ebay Kleinanzeigen Käufer + Anwalt?

Hallo,

ich habe einen Google Lautsprecher bei Ebay Kleinanzeigen verkauft, welcher im tadellosen Zustand war. Der Käufer schrieb im Vorfeld recht normal, wie man es so kennt....nach Erhalt der Ware schwenkte er in eine Art Geschäftsgeschreibe und meinte, dass der Lautsprecher einen Riss im Stoff. Er hat mir dann auch Bilder geschickt und fordert einen Preisnachlass von 20 Euro. Verkaufssumme war 60 Euro. Der Defekt war aber definitiv vorher nicht vorhanden. Das hab ich ihm auch erklärt aber dann kam direkt eine Mail wo er mir Paragraph um Paragraph um die Ohren schmiss usw., siehe Anhang. Das sah mir schon alles professionell aus und siehe da, der Käufer ist dummerweise auch noch Anwalt. "Besser" kann es nicht laufen dachte ich. Aber auch wenn es nur 20 Euro sind, seh ich es nicht ein, weil der Artikel zu 100% okay war. Ich würde ja sagen, wegen 20 Euro rennt keiner zum Anwalt, aber wenn er selber einer ist, was dann?

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Hallo,

ich glaube Sie haben meine ursprüngliche Nachricht missverstanden.

Gemäß § 441 I 1 BGB habe ich Ihnen, meinem Vertragspartner aus dem zuvor gemäß § 433 BGB geschlossenen Kaufvertrag die Minderung erklärt und somit von meinem gesetzliche festgesetzten Recht auf Minderung gebraucht gemacht. Das Minderungsrecht steht mir mit dem Rechtsgrundverweis des § 441 I 1 BGB auf § 323 BGB zu.

Offensichtlich liegt durch die Beschädigung des Lautsprechers bei dem Produkt ein Sachmangel i.S.d. § 434 II Var. 1 BGB vor.

Da es jedoch anders als bei Schadensersatzansprüchen nicht auf Ihr Vertretenmüssen ankommt und die teilweise qualitative Unmöglichkeit des § 275 I BGB bereits eingetreten ist, liegt die Haftung für entstehende Schäden vor Gefahrübergang auf Ihrer Vertragsseite. Durch die Minderungserklärung habe ich somit einen Anspruch auf Erstattung der Wertminderung des Produktes durch die Beschädigung. Wie bereits in meiner ersten Nachricht erwähnt, liegt dieser anhand des Marktwertes, des allgemeinen Zustands des Gerätes und der wertmindernden äußeren, sichtbaren Beschädigung bei schätzungsweise 20 Euro.

Ich bitte Sie daher meinen zivilrechtlichen Zahlungsanspruch gegen Sie gemäß §§ 441 I 1, 323, 275 I BGB zu erfüllen, indem Sie die Zahlung an mein Ihnen bekanntes PayPal-Konto senden.

Freundliche Grüße

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Danke und Gruß Marco

ebay Kleinanzeigen, Betrug oder nicht

Grundsteuer B für Grundstück ohne öffentliche Erschließung,?

Vor 10 Jahren haben wir ein Haus gekauft, welches 1935 als Wochenndhaus gebaut und genehmigt wurde. 1952 – 1955 fand eine Erweiterung statt, jedoch ohne Baugenehmigung. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wegen fehlender öffentliche Erschließung gibt es keine Baugenehmigung (Baurecht)

Bei der Stadt versuchten wir, eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, leider ohne Erfolgt, da die Zuwegung zum Grundstück nicht öffentlich gesichert ist. Lediglich führt ein privater Weg, über verschiedennen Eigentümerngrundstücke, zu unserem Grundstück, es ist auch keine Baulast eingetragen.

Nach Rücksprache mit den Eigentümer möchten sie keine Baulast für unser Grundstück eintragen lassen, es ist rechtlich nur ein Notweg.

An dem Weg stehen noch weitere Häuser, die abenfalls keine Genehmigung haben. Die gleiche Situation wie bei uns.

Wir hatten eine Ortsbesichtigung mit dem Bauamt, es wurde uns mitgeteilt, daß wir keine Veränderungen vornehmen dürfen, solange das Haus keine Baugenehmigung hat.

Der Flächennutzungplan der Stadt weist dieses Gebiet als Flächen Landwirtschaft aus. Es gibt auch keinen Bebauungsplan.

Die Stadt betrachtet das Gebäude als Schwarzbau mit Duldung.

Sollte das Haus jemals abbrennen, können wir es nicht mehr aufbauen, daher kann es sich ja nicht um Bauland handeln.

Wie kann es sein, das der Gutachterausschuß den Bereich als Bauland im Außenbereich mit 260,00 € pro m² ansetzt.

Das Grundstück mit dem Gebäude ist 1000 m² groß. Das Haus haben wir vermietet.

Der Grundsteuerbescheid vom Finanzamt liegt uns bereits vor, mit 260,00 € pro m² Grundstück.

Ist es sinnvoll, Einspruch zu erheben?

Grundstück

Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld