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Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung

Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG

Von Käufer auf Ebaykleinanzeigen belästigt und bedroht?

Ich habe wie so oft einige Spielsachen meines Sohnes bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Habe mir auch nichts böses dabei gedacht. Ein paar Packete sind schon gepackt gewesen. Da bekam ich über "sicheres bezahlen" eine Anfrage für die teuerste Auktion. Gut habe ich akzeptiert und mir immer noch nichts dabei gedacht.

Der Käufer zahlte aber nicht. Habe ihn den Tag über und auch am nächsten ein paar Mal gefragt was los sei. Und ihm schließlich eine Frist.

Eine Stunde später ruft mich ein Verwandter ( der im Telefonbuch steht) an und sagt das bei ihm ein Typ angerufen hätte und nach mir gefragt hätte. Der Verwandte ist schon älter und dachte sich nichts böses. Er wusste das ich Sachen verkaufe und gab dem Jenigen meine Nummer. Es dauerte einige Zeit und der werte Herr ruft mich an.

Er bezichtigt mich des Betruges. Er hätte mir schon zich Nachrichten gesendet und ich würde nicht antworten. Wann er denn die Sachen abholen könnte er will meine Adresse.

Ich sitze zitternd am Telefon und weiß gar nicht wie mir geschieht. Er redet und redet und ich mache deutlich das er ja noch nicht bezahlt hätte und ich die Tour mit dem hinterrücks anrufen ziemlich mies finde. Er könne ja schließlich einfach auf meine Nachrichten antworten. Er bedrängt mich immer weiter.... ich lege einfach auf.

Ich denke gut das war es dann wohl. Er bezahlt nicht und fertig. Schreibe ihm auch noch das ich von diesem Verkauf Abstand nehme und ich mich belästigt fühle.

Am sehr späten Abend bezahlt er plötzlich die Sachen. Ich hatte bereits bei dieser Bezahlplattform Alles geschildert und mit der Begründung das Geld zurück überwiesen.

Seitdem belästigt er mich und meinen Verwandten weiter. Er droht nun mit Polizei weil ich ja schließlich den Vetrag nicht erfülle.

Ich hatte bereits überlegt ihn wegen Belästigung anzuzeigen, aber hab es bisher nicht gemacht. Meine Frage ist: kann er mich zwingen den Vertrag zu erfüllen? Obwohl er erst gar nicht reagiert hat und mich so hinterrücks belästigt?

Belästigung, ebay Kleinanzeigen