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Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden (Privatgrundstück) jederzeit und überall rauchen, auch wenn sich der Nachbar dadurch gestört bzw. beobachtet fühlt?

Ich rauche seit Jahrzehnten im Bereich meiner Eingangstür. Dort habe ich eine Überdachung und einen Standaschenbecher. Genau gegenüber liegt das Grundstück der Nachbarn ca. 15m entfernt. Getrennt werden beide Grundstücke durch eine ca. 2m hohe Hecke bzw. einem Sichtschutz. Leider fällt das Grundstück etwas ab, so dass man die Küchentür des Nachbarhauses trotzdem sehen kann. Insgesamt ist das Nachbarhaus genau gegenüber mit der Fensterfront zu unserem Eingang gelegen. Ich habe mitbekommen, dass die Nachbarn sich gestört fühlen. Ich will nicht alle Einzelheiten hier ausbreiten, aber man hat mir sogar das Gesundheitsamt auf den Hals geschickt, da ich viel dort geraucht habe und man mich dadurch für verwirrt erklären wollte. Insgesamt ist die Situation so unzufriedenstellend, dass ich nun nur noch auf dem hinteren Ende des Hauses rauchen gehe. Ich fühle mich aber sehr eingeschränkt und belästigt und möchte nun gerne wissen, ob man auf seinem Grundstück überall und jederzeit rauchen darf? Gibt es dazu vergleichbare Urteile oder Gesetzestexte? Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich wieder vorne rauchen gehe? Ich habe von anderen Nachbarn mitbekommen, dass man eine Satzung oder so geändert hat und man deswegen wohl nicht mehr an besagter Stelle rauchen darf. Gibt es wirklich Satzungen, die einem das Rauchen verbieten können? Ich wohne in Schleswig-Holstein. Vielen Dank und ich freue mich über jeden Tipp!

Ordnungswidrigkeit

Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse