Hartz IV Empfänger mit Eigenheim braucht neue Ölheizung. Übernimmt das Jobcenter?
Ich wohne in meinem eigenem Haus 100m2 und bin Hartz IV Empfänger, alleinerziehend mit 2 Kindern. Nun muss meine 40 Jahre alte Ölheizung ersetzt werden.
Übernimmt das Jobcenter den vollen Preis? Wenn nicht, wird das Jobcenter ein Darlehen anbieten?
Habe ich bei Ablehnung der Kostenübernahme Chancen mit Widerruf vor Gericht?
Bitte auch um Tipps.
Vielen Dank!
3 Antworten
Das hängt von deinen übrigen KdU ab. Bis zum Höchstbetrag ist ein Zuschuss darüber Hinaus ein Darlehen möglich. Dabei ist auf einen Zeitraum von (bin nicht sicher 12 Monate?) Abgestellt.
Klär das mal mit deinem Sachbearbeiter auch über das Vorgehen wie z.B. 3 Kostenvoranschläge usw...
Eine neue Ölheizung kostet zwischen 10.000 und 20.000 Euro.
Das wird entweder überhaupt nicht bezahlt oder nur, wenn Du zu Gunsten des Jobcenters eine Hypothek auf das Grundstück eintragen läßt die dem Jobcenter ermöglicht, sich diesen Betrag bei einem Verkauf zu späterer Zeit oder im Erbfall erstatten zu lassen.
Alles übrige steht in den Richtlinien des für Dich zuständigen Jobcenters.
Wir können hier keine Rechtsberatung bieten und Dir eine Abschätzung geben, ob man das mit Erfolg gerichtlich anfechten könnte.
siehe dazu § 22 SGB II :