WG Küche Abschlag Zahlung?
Beim Einzug haben meine Mitbewohnerin und ich drei Monate mietenfrei bekommen um dafür die Kosten der Küche zu zahlen da keine gescheite sonst vorhanden war. Ich habe zusätzliche 300€ gezahlt, weil die gekaufte Küche über ihren Budget war. sie hat sich dafür um 100€ beteiligt für den neuen Boden in der Küche.
Jetzt zieht sie aus und verlangt dass ich ihr die Hälfte an dem Küchenbeitrag zahle, wobei eigentlich die Küche durch die mietenfreie Zeit abgegolten wurde, sie hat also nichts außer ihre 100€ „investiert“. Die nachmieterin wird erstmal nur für eine befristete Zeit einziehen, es macht also keinen Sinn von ihr das Geld zu verlangen. Wie kann man es fair und gerecht regeln?
2 Antworten
1. Von kurzfristigen Mitbewohnern solltest Du einen Aufschlag zur Mietbeteiligung verlangen für Küche und Laminat. Von langfristigen Mietern Abstand.
2. Bei einer neuen Küche könnte man die Abnutzung über 10 Jahre rechnen. Also angenommen die Küche hat 1.000 gekostet und sie hat 1 Jahr dort gewohnt, dann steht ihr die Hälfte vom Restwert 900 zu, also 450.
Nun hast Du 300 von den 1.000 bezahlt. Also stehen Dir 30% vom Restwert zu, und der Rest des Restwerts wird geteilt. Also 700 durch 10 Jahre mal 9 Jahre Restnutzungsdauer, wären 35ü,-€ für sie..
3. Die Kosten für den Fussbodenbelag ebenso berechnen und gegenrechnen.
Man darf mein Zahlenbeispiel durchaus auf andere Zahlen umrechnen. Sonst läuft es bei Dir?
Machst Du jetzt einen Affen wegen 50 Euro???
OK, dann frage doch Deine Mitbewohnerin, wie ihr mit den 300 Euro, die Du investiert hast, umgehen wollt! 😜😁😎
Und PS:
Die Frage, die ich mir stelle, bist Du überhaupt die richtige Ansprechpartnerin?
Ich glaube eher nicht, der Vermieter ist ihr Ansprechpartner, denn der ist der Eigentümer der Küche und dem Fußboden. Seine Wohnung wurde durch die Investition aufgewertet, nun muss sie mit diesem dann auch verhandeln, nicht mit Dir!
Wo gibt's denn ne Küche für 300 ?