Hartz 4: Getrenntlebend. Mein Haus wohnen meine Kinder und meine Frau. Wird es trotzdem als Vermögen angerechnet?
Wie im Titel beschreibt, ich will jetzt hier ausziehen und getrennt leben. Mein Haus gehört allein mir. Aber für mich alleine ist es zu groß. Daher will ich ausziehen und meine Kinder und meine Frau bleiben.
Ich muss Corona bedingt meine selbstständige Arbeit aufhören und Hartz IV antragen. Ist das Haus trotzdem als Vermögen berechnet?
3 Antworten
Wenn das Haus für eigene Wohnzwecke genutzt wird, auch für Deine Familie, dann wird das bei Hartz 4 nicht als Vermögen angerechnet! Nur das, was man sich erspart hat, z.B. die Miete, bekommt man weniger. Wenn noch Ratenzahlungen für das Haus laufen, werden die auch mit eingerechnet. Immobilien, die nicht vermietet werden, sondern in denen man selber drin wohnt, oder in denen Unterhaltsberechtigte drin wohnen, darf man behalten.
Du musst das alles angeben beim Antrag auf ALG2. Dann rechnen die das genau aus.
Wenn das Haus dir gehört, wird es als dein Vermögen betrachtet. Punkt. Die Umstände werden natürlich berücksichtigt.
Mein Haus gehört allein mir. Aber für mich alleine ist es zu groß.
Sorry - aber so einfach funktioniert unser Sozialsystem nicht - sprich Du wirst zumindest erst einmal innerhalb Deines Hauses getrennt von Deiner Frau leben müssen.