Darf mich das Jobcenter zwingen meine Miete per Dauerauftrag zu Überweisen?
ich zahle meine Miete in Bar, muss diese aber immer vom Regelsatz (449€) Vorauszahlen, die Quittung beim Amt einreichen und bekomme das Geld dann innerhalb von ca. 2 Wochen zurück, das heisst das ich diesen Zeitraum ohne Geld da stehe, das Jobcenter meint wenn ich die Miete per Dauerauftrag überweisen würde, würden sie die Miete direkt mit dem Regelsatz überweisen
Gibt es eine Gesetzliche Regelung die denen das Erlaubt ?
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