Beifahrer öffnet Tür und Auto fährt dagegen?
Hallo zusammen,
ich habe mich angemeldet, um hilfreiche Antworten auf mein Problem zu erhalten. Gestern hat mein Mitfahrer (hinten links saß er) beim Aussteigen nicht darauf geachtet, ob ein Fahrzeug kommt oder nicht bzw. dies überhört, dass ich ihn gewarnt habe, dass ein Auto kommt und er warten solle. Er öffnet die Tür hinten links und plötzlich fuhr das Fahrzeug welches von hinten kam, in die bereits offene Tür hinein.
Der Aufprall war so enorm, die Tür wurde nahezu rausgerissen und so stark aufgeklappt, dass diese auch an der Fahrertür eine riesen Delle verursacht hat, die Seitenscheibe der Fahrertür kaputt ist, mein linker Scheinwerfer kaputt ist, das Spiegelglas des Augenspiegels in Mitleidenschaft gezogen wurde und der Kotflügel beschädigt ist. Ebenso steht vorne links die Stoßstange ab. Es waren dort 50 erlaubt, dennoch konnte das gegnerische Fahrzeug nicht mehr reagieren. Sein Fahrzeug war ebenso stark beschädigt und beide Fahrzeug mussten abgeschleppt werden.
Mein Mitfahrer möchte damit nichts zu tun haben und nichts zahlen. Angeblich sei ich verantwortlich für mein Auto. Die POL wurde hinzugerufen.
Ich habe für morgen einen Termin beim Anwalt, um zu gucken was nun Phase ist.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, das Geld von meinem Mitfahrer zu holen ?
Wer ist Schuld, gibt es eine Teilschuld ?
Ich habe ja so gut es geht bzw. alles versucht, einen Unfall zu vermeiden.
5 Antworten
Bei einem ähnlich gelagerten (Un)fall im Bekanntenkreis hat die Haftpflichtversicherung des Verursachers, also des Beifahrers, den Schaden voll übernommen.
Wenn dein Beifahrer keine besitzt, wird er den Schaden wohl aus eigener Tasche ausgleichen müssen. Dass er nichts damit zu tun haben möchte ist aus seiner Sicht allzu verständlich aber völliger Quatsch.
Gut, dass du morgen einen Termin beim Anwalt hast! Ich wünsche dir gute Nerven!
Die Haupt- oder Alleinschuld dürfte hier ganz klar bei deinem Beifahrer liegen. Da braucht es m. E. auch keinen Anwalt. Dein Beifahrer soll den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.
Gestern hat mein Mitfahrer (hinten links saß er) beim Aussteigen nicht darauf geachtet, ob ein Fahrzeug kommt
Dein Mitfahrer ist hier Unfallverursacher ( Fahrlässigkeit ) und ist Dir gegenüber schadenersatzpflichtig - nur wirst Du wohl nach Deiner Beschreibung Deine Forderung zivilrechtlich geltend machen müssen.
Ich vermute auch, dass Dein Fahrzeug bei kompletter Schädigung der Fahrerseite einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat.
Ob dabei dem gegnerischen Fahrer eine Teilschuld angelastet werden kann, betrachte ich als fragwürdig.
Dies ist eine fahrlässige Handlung des Mitfahrers. Beim Öffnen der Tür ist darauf zu achten, dass dies sicher erfolgen kann. Darum gibt es Kindersicherungen für Kinder, denen man diese Sorgfalt nicht zutraut.
Wenn dahinter ein großes Wasserloch gewesen wäre, hätte er ja auch reinplumpsen können, aber Dich dafür zu verklagen, wäre wohl nicht zielführend.
Ob der Gang zum Anwalt nun bereits notwendig ist, weiss ich nicht. Die Frage hätte Dir vielleicht auch Deine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung beantwortet bzw. wird sich die gegnerische Versicherung (des auffahrenden Autofahrers) ja vermutlich auch an den Verursacher wenden.
Und der Verursacher ist der Mitfahrer. M.E. könnte dafür sogar seine Privathaftpflichtversicherung zahlungspflichtig sein, falls er eine hat.
Ist er denn zahlungsfähig oder haftpflichtversichert?