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WILLHABEN- Käufer will Geld zurück sonst droht mir eine Anzeige bzw Klage-geht das?

Ich habe vor ein paar Tagen eine Apple Watch der vierten Generation auf willhaben verkauft.
Die Uhr ist in einem tadellosen Zustand gewesen als ich sie verkauft habe.
bevor ich sie verkauft habe, habe ich ein Update gemacht und sie komplett zurückgesetzt. Das war ca ein halbes Jahr vor dem Verkauf. Allerdings habe ich direkt vor dem Verkauf nicht nochmal ein Update gemacht.

Die Käuferin war bei mir zu Hause, hat sich die Uhr angesehen, gesagt es passt alles bei der Uhr und sie gekauft. Am Tag darauf hat sie mir geschrieben, dass die Uhr nicht funktioniert da ich sie nicht ordnungsgemäß zurückgesetzt habe (habe ich allerdings schon, da es nicht mein erstes Apple Produkt ist das ich auf willhaben verkauft habe).

Sie hat gesagt, dass sie mit Apple geschrieben hat und die Kosten für ein softwareupdate sich auf 371€ belaufen würden.
Ich selbst hab dann auch bei Apple Support angerufen um das nachzuprüfen und der Herr hat mir gesagt, dass Softwareupdates selbstverständlich mit keinen Kosten verbunden sind. Es würden lediglich kosten entstehen, wenn die Hardware kaputt wäre (was sie nicht ist, da hab ich auch Fotos aus meinem Inserat als Beweis)

Ich hatte in meinem Inserat auch stehen das es ein privatverkauf ohne Gewährleistung, Garantie und rückgaberecht ist.

jtzt droht mir die Käuferin mit einer Anzeige bei willhaben (?) der Polizei und damit das sie zum Anwalt geht.

Ich selbst habe mir definitiv nichts zu schulden kommen lassen und ihr eine intakte Uhr verkauft. Deshalb möchte ich sie auch nicht zurücknehmen (da ich nicht weiß was mit der Uhr eventuell in der Zwischenzeit passiert ist)

hat jemand einen Rat? Muss ich wirklich mit einer Anzeige rechnen?

danke schon im Voraus!

Anzeige bekommen

Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

Bank, Bankkonto, Gewerbe, selbstständig, Selbstständigkeit