Darf mich das Jobcenter zwingen meine Miete per Dauerauftrag zu Überweisen?
ich zahle meine Miete in Bar, muss diese aber immer vom Regelsatz (449€) Vorauszahlen, die Quittung beim Amt einreichen und bekomme das Geld dann innerhalb von ca. 2 Wochen zurück, das heisst das ich diesen Zeitraum ohne Geld da stehe, das Jobcenter meint wenn ich die Miete per Dauerauftrag überweisen würde, würden sie die Miete direkt mit dem Regelsatz überweisen
Gibt es eine Gesetzliche Regelung die denen das Erlaubt ?
1 Antwort
Bei Barzahlungen muss man die Zahlung nachweisen. Das ist bei Überweisungen einfacher.
Du hast Recht, auch einen Dauerauftrag kann man stoppen. Und das ist insoweit eine Ungleichbehandlung.
das Nachweisen ist überhaupt kein Problem aber die Miete vom Regelsatz vorauszahlen und dann mit Glück nach 2 Wochen erstattet kriegen ist halt belastend aber schonmal danke für die Info