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Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage

Zweitstudium, nachträglich Verlustvortrag, nebenbei freiberuflich?

Hallo zusammen,

ich habe von 2016 bis 2021 ein Zweitstudium (Master) absolviert. Zu der Zeit habe ich nebenbei freiberuflich gearbeitet (habe im Jahr um die 3000 € verdient, als Kleinunternehmer, die Tätigkeit hatte aber nichts mit meinem Studium zu tun) und eine Einkommenssteuer abgegeben. Blöderweise habe ich damals nie die Kosten für mein Zweitstudium angegeben (als Werbungskosten/ Fortbildungskosten) Da ich nicht so viel verdient habe, musste ich nie Steuern zahlen. In den Bescheiden steht immer auch, dass diese vorläufig sind "hinsichtlich der Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 4 Absatz 9, § 9 Absatz 6 EStG)."

Da ich seit letztem Jahr Vollzeit arbeite, wollte ich fragen, ob es noch möglich ist nachträglich für die Jahre 2016-2021 einen Verlustvortrag zu machen, der dann für dieses oder nächstes Jahr "angerechnet" werden kann?

  • Kann ich nun noch für die Jahre 2016 - 2021 einen nachträglichen Verlustvortrag machen, indem ich die Kosten für das Zweitstudium als Werbungskosten (Anlage N) nachträglich einreiche?
  • Oder muss ich die Ausgaben für mein Zweitstudium aufgrund der freuberuflichen Tätigkeit nebenbei als Betriebsausgaben (in Anlage EÜR?) angeben? Da stellt sich mir aber die Frage, da ich in einem Jahr meistens nur um die 3000€ verdient habe und z.B. 2000€ für mein Zweitstudium geltend machen kann, ob das dann von den 3000€ abgezogen wird, und ob mir das dann überhaupt irgendwas bringt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

Steuererklärung, Verlustvortrag, Zweitstudium, Betriebsausgaben

Autokäufer will im Nachhinein Geld zurück?

Hallo! Ich wende mich an euch, weil ich wirklich fertig bin.

Ich habe vor 8 Tagen guten Gewissens mein Auto privat verkauft, weil ich auf ein größeres umsteigen wollte. Das Fahrzeug wurde die Jahre davor stets gepflegt und gewartet.
Ich habe es selbst in gebrauchtem Zustand im Alter von 8 Jahren gekauft und nun, nach weiteren 6 Jahren wieder weiterverkauft = das Auto ist also 14 Jahre alt.
Es hat keine motorischen Mängel, lediglich am Radkasten zwei kleine (ca. 1x1 bis 1x2 cm) Lackschäden, die leicht zu beheben wären. Ich habe diese in meiner Privatanzeige in Form Bilder deklariert + auf Schönheitsmakel verwiesen.
Als der Käufer mit seiner Frau zu mir nach Hause kam, um das Auto direkt mitzunehmen, bot ich ihm an, eine Probefahrt, Besichtigung etc zu machen. Er lehnte dies mit dem Argument ab, dass er das Auto UNBEDINGT haben möchte.
Wir haben einen Kaufvertrag unterzeichnet, in dem festgehalten wird, dass das Auto „wie besichtigt und Probe gefahren, in gebrauchten Zustand, ohne jegliche Gewährleistung verkauft wird“.

Nun schickte er mir gestern Bilder von den kleinen Unebenheiten am Lack und forderte mich auf, ihm SOFORT 1000€ (Gesamtpreis war 4500€) zurückzuzahlen, da er ansonsten rechtliche Schritte einleitet.

Ich habe selbst einen Juristen in der Familie, der mir gesagt hat, dass er anhand des Kaufvertrags für solche Fälle selbst haftet. Ich habe ihn darauf verwiesen und danach den ganzen Tag und Abend weiterhin per Whatsapp Bilder samt dazugehörige Vorwürfe erhalten, was ich alles verschwiegen hätte, was absolut nicht stimmt. Sie haben das Auto 5min besichtigt und keine Fragen gestellt und für mich waren die genannten Sachen Kleinigkeiten, die weder Auto noch Fahrtüchtigkeit beeinflussen.

Nun meine Frage: obwohl ich schon gehört habe, dass mir nichts passiert, habe ich Angst - ich bin eine 23-jährige Frau und mein Käufer ein 70-jähriger Mann, der offensichtlich versucht, mich einzuschüchtern. Was soll ich tun bzw. was kann mir passieren?

Autoverkauf