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Falsches Sofa vom Möbelhaus abgeholt, Möbelhaus verweigert eine Lieferung?

Hallo Zusammen,

Ich brauche dringend eine Rechtsberatung,

Für den Umzug in einer neuen Wohnung habe ich vor circa 3 Wochen ein Sofa bei einem Möbelhaus (Poco) gekauft und musste es nach einigen Tagen abholen. Bei dem Kauf wurde da meine aktuelle Adresse im Haus-System vom Verkäufer erfasst.

Am Abholungstag, wo ich ein Transporter gemietet, die Ware vom Lager abgeholt und mithilfe von 4 Leute diese ins 3-Stock hochgetragen habe, musste ich mich beim Entpacken überraschen dass ich ein falsches Sofa erhalten habe.

Ich habe mich direkt am Tag danach bei zwei Verkäufern in der Filiale beschwert. Die beiden haben mir mitgeteilt, dass sie einen Auftrag an die Spedition weiterleiten, um mir das richtige Sofa nach Hause zu liefern und im Anschluss das falsche zurückzuholen.

In diesem Moment habe ich einem der beiden Verkäufer "mündlich" darauf hingewiesen , dass das Sofa an meiner neuen Wohnung in einer anderen Stadt zu liefern ist.

Ein paar Tage danach hatte ich einen Anruf von einer Speditionsfirma, wo wir einen Liefertermin ausgemacht haben.

Und genau hier hat das Problem angefangen. Das Sofa wurde an dem ausgemachten Termin an die alte Adresse von mir geliefert. Bei einem Gespräch mit den Verkäufern, wurde mir gesagt, dass diese Adresse im System eingetragen ist und gilt automatisch als Lieferadresse. Wobei es wurde bei den vorherigen Gesprächen mit den Verkäufern nie konkret nach der tatsächlichen Lieferdresse gefragt.

Nach tagelang Anrufversuche konnte ich endlich mit dem Abteilungsleiter reden und die ganze Situation erklären, wo er mir versprochen hat, die Sache mit den zuständigen Verkäufern zu klären und sich dann bei mir im Anschluss zurückmelden.

Mit ihm hatte ich heute noch ein Gespräch gehabt, wo er mir folgendes gesagt hat:

"Meine Kollegen haben mir mitgeteilt, dass Sie gar nicht erwähnt haben, dass das Sofa an Ihre neuen Adresse geliefert sein soll. Wir haben dann automatisch die Ware an der Adresse geleifert, die bei uns im System eingetragen ist. Als Lösung für das Problem kann ich Ihnen folgendes anbieten :

Sie kümmern Sich selbst um den Transport des falschen Sofa bei Ihnen zuhause in unserem Lager sowie die Abholung des richtigen Sofas und wir erstatten Ihnen einen Betrag von 50 Euro"

Ich habe Ihm erklärt, dass die neue Anmietung eines Transporters mit einem Fahrer, und das Fahren einer Strecke von Insgesamt 150 Km mir definitiv mehr als 50 Euro kosten würde (Dies könnte schon bis 200 Euro insgesamt kosten). Wir kamen am Ende leider zu keiner Lösung.

Was würdet ihr in diesem Fall empfehlen ? Welche Rechte bzw. Pflichten hätte ich bzw. das Möbelhaus in diesem Fall.

Danke im Voraus für euere Meinungen.

Recht, Rechte, Rechtsschutzversicherung, Verkauf, Kauf, Lieferung

Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

Erstattung, Kindergeld, Kindesunterhalt, krankenkasse, Privatinsolvenz