Hallo zusammen,

in unserer Reihenhaussiedlung (Hessen) hat ein Nachbar direkt an die Grundstücksgrenze nachträglich eine Stahltreppe montiert. Es ist nur ein einseitiger Handlauf vorhanden und durch die Grenzbebauung schauen diese Mieter immer in unser Wohnzimmer-Fenster rein.

Meine Fragen hierzu wären:

  1. Ist eine solche Montage der Außentreppe genehmigungspflichtig?
  2. Muss ein Mindestabstand eingehalten werden zur Grundstücksgrenze (Nachbarhaus)?
  3. Hätte durch die Grenzbebauung eine Zustimmung von mir erfolgen müssen.

Für Antworten zu meinem Anliegen danke ich im Voraus.