Darf ich auf meinem eigenen Grund und Boden (Privatgrundstück) jederzeit und überall rauchen, auch wenn sich der Nachbar dadurch gestört bzw. beobachtet fühlt?
Ich rauche seit Jahrzehnten im Bereich meiner Eingangstür. Dort habe ich eine Überdachung und einen Standaschenbecher. Genau gegenüber liegt das Grundstück der Nachbarn ca. 15m entfernt. Getrennt werden beide Grundstücke durch eine ca. 2m hohe Hecke bzw. einem Sichtschutz. Leider fällt das Grundstück etwas ab, so dass man die Küchentür des Nachbarhauses trotzdem sehen kann. Insgesamt ist das Nachbarhaus genau gegenüber mit der Fensterfront zu unserem Eingang gelegen. Ich habe mitbekommen, dass die Nachbarn sich gestört fühlen. Ich will nicht alle Einzelheiten hier ausbreiten, aber man hat mir sogar das Gesundheitsamt auf den Hals geschickt, da ich viel dort geraucht habe und man mich dadurch für verwirrt erklären wollte. Insgesamt ist die Situation so unzufriedenstellend, dass ich nun nur noch auf dem hinteren Ende des Hauses rauchen gehe. Ich fühle mich aber sehr eingeschränkt und belästigt und möchte nun gerne wissen, ob man auf seinem Grundstück überall und jederzeit rauchen darf? Gibt es dazu vergleichbare Urteile oder Gesetzestexte? Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich wieder vorne rauchen gehe? Ich habe von anderen Nachbarn mitbekommen, dass man eine Satzung oder so geändert hat und man deswegen wohl nicht mehr an besagter Stelle rauchen darf. Gibt es wirklich Satzungen, die einem das Rauchen verbieten können? Ich wohne in Schleswig-Holstein. Vielen Dank und ich freue mich über jeden Tipp!
7 Antworten
Du darfst dich so oft und so lange vor deine Tuer setzen oder stellen und rauchen, wie du willst. Wenn dein Nachbar sich daran stoert, steht es ihm frei, sich eine neue Bleibe zu suchen. Aber auch dort wird der sicher ganz schnell wieder irgend etwas bei seinen neuen Nachbarn finden, das ihn auf die Palme treibt. Sein Problem.
Ich spreche mal gegen die Mehrheit. Es gibt inzwischen Gerichtsurteile, da wurde das Rauchen gerichtlich eingeschränkt auf gewisse Zeiträume. Also ganz frei ist es nicht, wenn sich jemand dran stört.
Dabei geht es ums Rauchen auf Balkon und Wohnung und die dabei anfallende Geruchsbelästigung.
Das dürfte bei Eigenheimen aber kein Problem sein.
Ich denke es kommt auf das Baufenster auf dem Grundstück an. Innerhalb des Baufensters dürfen Einrichtungen zum Wohnen errichtet werden. Da Du nun während des Rauchens dich dort für längere Zeit aufhälst und den Teil den Grundstücks zum Wohnen nutzt, sollte der Teil innerhalb des Baufensters gelegen sein. Also nicht im Grenzbereich zum Nachbarn.
Ist halt ähnlich wie mit einer Terasse. Die darf ja auch nicht im Grenzbereich liegen bzw. ist dann Baulast und Zustimmungspflichtig durch Nachbarn.
Auf Deinem eigenen Grundstück kannst Du rauchen, soviel und so lange wie Du dies möchtest.
Du wirst Urteile zum Rauchen auf dem Balkon oder dem Rauchen in einer Mietwohnung finden. Generell gehört das Rauchen leider in den Bereich der persönlichen Lebensgestaltung, d.h. kann nicht generell verboten werden - schon gar nicht auf Deinem Privatgrundstück.
Es gibt jedoch Einschränkungen dann, wenn andere dadurch eine Belästigung erfahren oder eine Beeinträchtigung von Gesundheit oder Vermögenswerten droht.
Ich habe Nachbarn im nächsten Haus, die ca. 20 m mit ihrem Balkon entfernt sind. Wenn die Leute dort beginnen, ihre Socken zu rauchen (oder was auch immer das ist), dann zieht eine Rauchschwade für 1-2 Stunden um mein Haus, was dazu führt, dass ich zur Vermeidung des Eindringens des Rauchs ins Haus alle Fenster schließen muss. Der von Dir genannte Abstand von 15 m kann also knapp sein.
Letztendlich wird die Art der Belästigung jedoch im Einzelfall zu betrachten sein.