Genehmigungspflicht und Mindestabstand einer Außentreppe?
Hallo zusammen,
in unserer Reihenhaussiedlung (Hessen) hat ein Nachbar direkt an die Grundstücksgrenze nachträglich eine Stahltreppe montiert. Es ist nur ein einseitiger Handlauf vorhanden und durch die Grenzbebauung schauen diese Mieter immer in unser Wohnzimmer-Fenster rein.
Meine Fragen hierzu wären:
- Ist eine solche Montage der Außentreppe genehmigungspflichtig?
- Muss ein Mindestabstand eingehalten werden zur Grundstücksgrenze (Nachbarhaus)?
- Hätte durch die Grenzbebauung eine Zustimmung von mir erfolgen müssen.
Für Antworten zu meinem Anliegen danke ich im Voraus.
1 Antwort
Entschuldige bitte, wenn der Nachbar das nicht hätte so gemacht oder so machen dürfen, dann hätte dieser einfach nur Betonsteine als Treppe nach oben auf das Grundstück gesetzt.
Und dürfte das.
Und kann genauso viel/wenig wie mit der jetzigen Treppe sehen.
Und ich persönlich glaube auch nicht, dass der Nachbar das deshalb, damit er bei dir reinschauen kann, so gebaut hat.