Paypal? Betrug?
Wenn Person A von Person B für eine Dienstleistung Geld bekommt auf Paypal über Freunde und Familie und Person A dann Person B blockiert
Wie kann man dagegen vorgehen?
Handelt sich um 15€
4 Antworten
PP FF bedeutet, Du schenkst Freunden / Verwandten Geld.
Klipp und klar - wer mit der Funktion PP FF bezahlt gibt freiwillig - absolut unnötigerweise - seinen Käuferschutz auf. Und PP welche Du in betrügerischer Absicht um ihre Provision / Gebühren geprellt hast wird Dir logischerweise nicht helfen.
Und die Polizei wird sich ob einer solchen Lullifaxsumme sicherlich auch kein Bein ausreißen, wenn Du Anzeige erstattest.
wieso will man dagegen vorgehen? b hat von person a eine dienstleistung bekommen und dafür geld gezahlt, beide seiten des verpflichtungsgeschäfts sind erfüllt, wer dann wen im anschluss blockiert ist da doch gleichgültig.
wer bei personen, die er nicht kennt, bei paypal über freunde und familie bezahlt, ist selber schuld, wenn jemand etwas im nachgang nicht leistet. die funktion heisst ja nicht umsonst genau so. ziviler rechtsweg bleibt dann noch.
wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme, dann zahle ich nicht über Freunde und Familie ,wenn doch ist es eigene Dummheit und das Geld ist möglicherweise unwiderruflich weg.
nein nicht von Seiten der Polizei, denn du hast über Freunde bezahlt und das macht man eben nur bei Freunden, somit hast du selbst Schuld und die Polizei wird nicht aktiv, du kannst auf deine Kosten einen Detektiven beauftragen, der wird dann tätig und versucht zu ermitteln.
Die Polizei wird nichts machen, nichts ermitteln, das einstellen.
Zuständig wäre in diesem Fall ein Anwalt.
Dann nehme mal mind. 100 Euro in die Hand und lasse dich anwaltlich beraten, Ausgang ungewiss!
Die Staatsanwaltschaft stellt doch verfahren ein nicht die Polizei
Aber wieso würden die nicht ermitteln?
Polizei oder Staatsanwaltschaft, Latte!
Die werden bei 15 Euro das öffentliche Interesse nicht bejahen!
Aktuell liegt auch noch kein Betrug vor. Da irrt der Fragesteller! Der FS hat jemanden beauftrag und bezahlt, der Auftragnehmer befindet sich in der Bringschuld.
Kommt der dieser nicht nach, ist das nichts für die Polizei, das ist dann was für den Anwalt.
Du bist aus Butgläubigkeit reingefallen und hast 15,- Euro verschenkt/verloren.
Nimm es als Lehrgeld.
Es wurde zwar mit Paypal Freunde und Familie bezahlt aber das macht doch rechtlich keinen unterschied oder?
Eigentlich nicht, aber diese Funktion wird gewählt, um die Gebühren zu sparen, die bei gewerblicher Zahlung fällig werden.
Wenn Du nun an Paypal herantrittst und denen sagst wie es gelaufen ist, werden die Dich vermutlich sperren, bzw. Dein Konto auflösen. Ausserdem geben die Auskünfte nur an die Polizei und meinst du die Staatsanwaltschaft macht wegen 15,- Euro die große Kiste der Maßnahmen auf?
Ja dachte wenn der Täter mehr als 1 mal das ganze macht könnte das sein
Ich meine ja wenn die dienstleistung nicht gemacht wurde