Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h durch das gleiche Schild mit dem Zusatz 22-06 Uhr aufgehoben?
Am folgenden Beispiel möchte ich euch meine Frage genauer erläutern.
Eine Straße wo mit 50 Km/h gefahren werden darf, wird durch ein 30 Km/h-Schild ersetzt. Ab diesem Schild darf jetzt nur noch 30 Km/h gefahren werden. Nach etwa 100 Metern erfolgt erneut eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h mit einem Zusatzschild 22-06 Uhr. Es ist 18 Uhr.
Frage: Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h durch ein Schild mit 30 Kmh und dem Zusatz von 22-.06 Uhr aufgehoben? Das heißt, darf man ab der Geschwindigkeitsbegrenzung nach 100 Metern wieder 50 Km/h fahren?
Vielleicht scheint diese Frage selbsterklärend zu sein, würde mich aber dennoch über eine klare Antwort freuen.
Grüße
e
2 Antworten
Also ich sehe das so, wie von Dir geschildert!
Nach dem ersten 30er Schild gilt auch 30, rund um die Uhr.
Mit dem passieren des zweiten 30er Schildes, bezieht sich diese 30er Begrenzung nur von 22 Uhr bis 06 Uhr, befindest Du dich also z. B. in einer Ortschaft, darfs Du ab diesem Schild außerhalb dieser Zeiten 50 fahren.
Welchen Sinn sollte denn auch sonst die zeitl. Begrenzung haben!?
Grundsätzlich hebt das eine Schild das andere nicht auf, dass es ja nur zeitlich eingeschränkt gilt. Je nach Verkehrslage könnte man jedoch nach einer Einmündung eine Wiederholung erwarten. Diese ist jedoch nicht notwendig. Ortsunkundige Fahrer könnten sich jedoch damit herausreden, dass sie erst an der Einmündung eingebogen sind und kommt so um ein Bußgeld herum. Grundsätzlich gilt das "normale" 30er-Schild bis zur Aufhebung desselben.