Schenkung Immobilie mit Nießbrauch Mutter und anschließendem Wohnrecht Schwester

Die Mutter hat eine Immobilie mit einer selbst bewohnten Wohnung und 2 kleine Ferienwohnungen an der Nordsee. Ihr Sohn hat 2 Kinder, die Tochter ist kinderlos und mit einem Man, der 2 Kinder aus erster Ehe hat verheiratet.

Nun will die Mutter verhindern, dass einen Teil des Hauses womöglich die Stiefkinder ihrer Tochter erben, falls diese nach der Erbschaft des halben Hauses aber vor ihrem Mann stirbt. Sondern am Ende sollen es die beiden leiblichen Enkelkinder bekommen.

Dazu gibt es nun folgende Idee. Die Mutter überschreibt zu Lebzeiten das Haus dem Sohn und bekommt einen lebenslangen Niessbrauch für das gesamte Haus eingetragen. Die Tochter soll nach ihrem Tod ein lebenslanges Wohnrecht für die untere Wohnung erhalten. Wer welche Kosten trägt soll zusätzlich vertraglich geregelt sein.

Worauf muss man da achten? Kann man das so machen? Kann man Niessbrauch und Wohnrecht so mit Reihenfolge schon jetzt ins Grundbuch eintragen? Was für Kosten fallen bei Schenkung und Eintragung an? Was kann es für Probleme geben einem Haus das einem gehört aber andere Nutzen dürfen?

Meine Sorge ist, dass am Ende alle (Mutter und Schwester) Spaß mit dieser Regelung haben aber der Besitzer der Dumme und Zahlemann für alles ist. Wenn z.B. Mutter/Schwester im Haus wohnt und die Heizung oder Dach gemacht werden muss erscheint es mir nicht gerecht, dass der Besitzer solche Kosten alleine trägt, da er ja auch auf Jahrzehnte hinaus (Mutter ist erst 70 und Schwester ist gleich alt) wahrscheinlich nichts von der Immobilie haben wird.

Grundbuch, Nießbrauch, schenkung, WOHNRECHT
eigenmächtige Terassenerweiterung durch Eigentümer bei Neubau eines Mehrfamilienhauses

Hallo, vor einem Jahr haben wir uns eine Eigentumswohnung im 1. Stock in einem 10 Parteien Haus gekauft und diese Wohnungen sind jetzt für alle bezugsfertig. Im Prospekt und Bauplan waren die Terassen im EG ( Gaterneanteil gehört zur ETW) alle gleich groß und endeten unter den Balkonen des 1. und 2. OG. Das Gesamtbild war harmonisch.

Auf der ersten Eigentümerversammlung hat ein Eigentümer der EG gefragt ( es ist die Whg. direkt unter uns), ob etwas dagegen spricht, die Terasse um eine Plattenreihe zu vergrößern. Wir hatten Bedenken angemeldet und wollten uns erst noch die Pläne anschauen. Abgestimmt wurde an diesem Abend nicht (weder durch Handzeichen oder im Protokoll festgehalten). Nun mußten wir feststellen, dass besagter Eigentümer seine Terasse um 3 Plattenreihen vergrößert hat und auch am Hausrand auf seinem Grundstück 3 Plattenreihen gelegt hat.

Wir haben ihn darauf angesprochen, dass wir doch sehr erstaunt darüber sind, da wir doch Bedenken angemeldet hatten. Als Antwort bekamen wir, dass ja keiner sonst auf der Eigentümerversammlung etwas dagegen gehabt hat. Desweiteren hätte er sich mit anderen Eigentümern unterhalten, die hätten nichts einzuwenden gehabt.

Wie ist den nun hier die Rechtslage? Hätte er alle Eigentümer des Hauses fragen müssen? Braucht er die Einwillung schriftlich? Es stört uns schon, dass einfach 3 Reihen mehr gelegt wurden sind. Wir schauen nun direkt darauf und das Gesamtbild vom Haus leidet dadurch auch.

Über eine hilfreiche Antwort wären wir dankbar. Wir haben zwar schon im netz nachgeschaut,verstehen aber die erklärungen nicht immer ganz.

Besten Dank im voraus.

WOHNRECHT, Eigentum
rechte und pflichten bei wohnrecht

mein bruder (hausbesitzer) hat jetzt 3 jahre lang von mir (wohnberechtigter) grundsteuer haftpflicht etc, kassiert. zu unrecht. darf er nicht. steht in urkunde ! ich bin leider zu vertrauensselig zu meiner wohnung gehört ein keller in der schon immer eine heizung ist, der die letzten 3 jahre nie in der nebenkostenabrechnung aufgetaucht ist. jetzt ist er sauer, weil ich die Grundsteuer etc. nicht bezahlen muss jetzt hat er mir rückwirkend diesen keller berechnet. meine wohnung hat jetzt nicht mehr nur 100 !!!! eigentlich hat sie nur 97 (er fordert mich jetzt echt heraus) sondern 113 QM. dieser posten ist angeblich nie in den nebenkosten aufgetaucht, weil er mir das "geschenkt" hat. ha ha ... der hat mir noch nie was geschenkt. ich hab ihm seine terasse an seinem haus, mit meinem Geld belegt, weil er nicht mehr weiß, wo er das geld her bringen soll, hat er an meinem pa appeliert - und ich depp hab gesagt, klar ... ich zahl ihm doch eine terrasse, wenn der arme mann kein geld mehr hat. er hat sich dann ein auto für 30 tausend gekauft. der arme mann kann er die heizkosten quadratmeter mäßig rückwirkend verlangen ? ich wollte eigentlich nichts von ihm geschenkt ? muss ich ihm das rückwirkend bezahlen ? Er will das geld jetzt von mir, weil er stockwütend ist, weil ich keine grundsteuer bezahlen muss. und er jetzt angeblich privatgeld entnehmen muss. ich hab ihm auch eine terrasse geschenkt, soll ich mir das geld jetzt auch wieder zurück holen ? der hat mich beim erbe verarscht, und ich hab trotzdem unterschrieben und dachte ich hab dann meine ruhe und jetzt geht das so weiter. ich will doch eigentlich meine ruhe. aber der fordert mich richtig raus. ich will meine ruhe, aber ich will auch nicht mehr verarscht werden. bei wohnrecht gehört doch die terrasse zum haus und nicht zur wohnung oder ? was soll ich tun wer hat einen rat danke

Rückzahlung, WOHNRECHT
Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.

Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.

Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?

Vielen Dank im Voraus Gruß Ches

erbrecht, WOHNRECHT

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