Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater

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Ches: Aus der mageren Resonanz auf deine Frage vom 7.3. magst du den Schluss ziehen, dass der Sachverhalt in der Tat in die Hände eines erfahrenen praxisorientierten Notars gehört. Dennoch ein Lösungsversuch unter der Prämisse: gerecht, sicher und streitvermeidend:

  1. Vater überträgt das Eigentum an seinem Grundstück auf Sohn 1. Der Objektswert wird von einem Sachverständigen verbindlich für alle Beteiligten geschätzt.
  2. Vater erhält ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an der Einliegerwohnung. Das Wohnrecht wird Abt. II an erster Rangstelle ohne Vorrangrechte in Abt. III grundbuchlich gesichert.
  3. Dem Vater wird eine Rückauflassungsvormerkung für den Fall eingeräumt, dass das Grundstück ohne seine Zustimmung veräußert oder verschenkt wird. Die Vormerkung erhält im Grundbuch unmittelbaren Rang nach dem Wohnrecht.
  4. Sohn 1 zahlt an Bruder einen Betrag x und/oder eine lebenslängliche wertgesicherte Rente, fällig mtl. im Voraus. Das Rentenrecht erhält Rang nach dem dingliche Wohnrecht und der Rückauflassungsvormerkung.
  5. Sohn 2) erhält aus dem restlichen Nachlass einen größerer Betrag, verbunden mit der Kürzung der Rente.
  6. Beteiligt sich der Freund an der Finanzierung, erhält er zur Sicherung eine verzinsliche Grundschuld im Rang nach den vorbeschriebenen Rechten.

Nachteil der Aktionen, der jedoch unvermeidbar ist und deshalb in Kauf genommen werden muss: Das Grundstück ist als Pfandobjekt für eine (sichere) hypothekarische Beleihung aufgrund der Vorlasten ungeeignet.