Haus mit Einliegerwohnung an 2 Söhne überschreiben, Wohnrecht in Einliegerwohnung für Vater
Hallo, der Vater meines Freundes hat aufgrund unserer Wohnungssuche die Idee gehabt, das Haus in dem er jetzt lebt, schon zu Lebzeiten auf seine beiden Söhne zu überschreiben und sich selbst mit einem lebenslangen Wohnrecht in die Einliegerwohnung zurückzuziehen, damit wir beide im Haus wohnen können. Das Haus sowie das Grundstück sind in einem sehr guten Zustand und etwa 500000 Euro wert (grob geschätzt) Streitigkeiten in der Familie gibt es bisher nicht. Nächste Woche kommt der Bruder meines Freundes, der 900 km entfernt wohnt, zu uns, um mit uns über alles zu sprechen. Nun wüsste ich gerne, welche Möglichkeiten wir haben, um den Bruder nicht zu benachteiligen, zumal er der Überschreibung ja mit zustimmen muss.
Folgende Möglichkeiten ziehe ich in Betracht: 1. Haus wird an meinen Freund überschrieben, wir zahlen dem Bruder Miete in Höhe von 50% der Gesamtmiete, die wir für das Haus erhalten könnten. 2. Wir bezahlen dem Bruder seinen Anteil in Form einer Verrentung in Höhe eines vereinbarten Vertrages bis zum Ableben des Vaters. Aus dem Resterbe - hier ist einiges vorhanden, bezahlen wir ihm dann den Rest. 3. Mein Freund überschreibt seinem Bruder seine abbezahlte Eigentumswohnung und den Rest erhält er entweder über Verrentung oder mit dem Resterbe ... Letztendlich weiss ich, dass wir uns einigen müssen und eigentlich sämtliche Möglichkeiten in Betracht kommen.
Aber gibt es hier auch gängige Vorgehensweisen? Hat jemand schon Erfahrung damit? Was muss noch bzgl. des Wohnrechts und der Steuer beachtet werden?
Vielen Dank im Voraus Gruß Ches
1 Antwort
Ches: Aus der mageren Resonanz auf deine Frage vom 7.3. magst du den Schluss ziehen, dass der Sachverhalt in der Tat in die Hände eines erfahrenen praxisorientierten Notars gehört. Dennoch ein Lösungsversuch unter der Prämisse: gerecht, sicher und streitvermeidend:
- Vater überträgt das Eigentum an seinem Grundstück auf Sohn 1. Der Objektswert wird von einem Sachverständigen verbindlich für alle Beteiligten geschätzt.
- Vater erhält ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an der Einliegerwohnung. Das Wohnrecht wird Abt. II an erster Rangstelle ohne Vorrangrechte in Abt. III grundbuchlich gesichert.
- Dem Vater wird eine Rückauflassungsvormerkung für den Fall eingeräumt, dass das Grundstück ohne seine Zustimmung veräußert oder verschenkt wird. Die Vormerkung erhält im Grundbuch unmittelbaren Rang nach dem Wohnrecht.
- Sohn 1 zahlt an Bruder einen Betrag x und/oder eine lebenslängliche wertgesicherte Rente, fällig mtl. im Voraus. Das Rentenrecht erhält Rang nach dem dingliche Wohnrecht und der Rückauflassungsvormerkung.
- Sohn 2) erhält aus dem restlichen Nachlass einen größerer Betrag, verbunden mit der Kürzung der Rente.
- Beteiligt sich der Freund an der Finanzierung, erhält er zur Sicherung eine verzinsliche Grundschuld im Rang nach den vorbeschriebenen Rechten.
Nachteil der Aktionen, der jedoch unvermeidbar ist und deshalb in Kauf genommen werden muss: Das Grundstück ist als Pfandobjekt für eine (sichere) hypothekarische Beleihung aufgrund der Vorlasten ungeeignet.