Niessbrauch und Renovierungskosten? Kosten steuerlich absetzbar?
meine Eltern überlegen, ihr Haus an die Kinder zu überschreiben, mit Wohnrecht auf Lebenszeit.
Bei dem Haus stehen Renovierungen an, auch in dem Bereich, den die Eltern bewohnen würden.
Die Kosten für so eine Renovierung kann man in so einem Falle nicht absetzen, oder? Es stehen keine Einnahmen dagegen.
2 Antworten
Das siehst du goldrichtig.
Es sei noch der Hinweis erlaubt, dass eine hypothekarische Beleihung des Grundstücks, z. B. zur Finanzierung der Kosten für anstehende Renovierungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten - i.d.R. nur dann erfolgen kann, wenn die Berechtigten mit ihrem Wohnrecht im Range hinter neueinzutragende Grundschulden oder Hypotheken treten. Vielleicht lassen die Eltern über einen sogenannten "Rangvorbehalt" mit sich reden. Der Notar erläutert die Vor-und Nachteile.
klingt kompliziert - aber nach ner Variante. Ich frage mal den Notar meines Vertrauens :)