Muss bei Überweisungen der Empfängername stets richtig angegeben werden?

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Seit Umsetzung der SEPA-verordnung ist nur noch der IBAN das alleinige Merkmal mit dem die Banken die Buchung vornehmen dürfen. Ein BIC ist innerhalb des EWR gar nicht mehr nötig, ob bei SEPA-Zahlungen in die Schweiz die Bank den BIC verlangt, kann sie entscheiden (müsste aber nicht - es gibt dafür genauso Listen wie bei anderen Ländern). Ob natürlich die Bank trotzdem immer noch ihren Kontonummer-Namensvergleich im Hintergund laufen hat, der vor der SEPA eigentlich Pflicht war, liegt in eigener Hoheit. Aber selbst mit diesem sind Zahlungen an eine Firma mit/ohne Zusatz wie GmbH CoKG aA Ltd. SE egal. Auch Buchstabendreher sind in der Regel unschädlich. Es sollte halt passen - an MickeyMouse sollte man nicht gerade senden.

Nein braucht nicht korrekt angegeben werden. Man kann auch völlig falschen Namen angeben. Geht zumindes anstandslos durch bei Beträgen unter 1000€, da die Banken nicht prüfen.