Muss bei Überweisungen der Empfängername stets richtig angegeben werden?
Bei z.B. Geschäftsbriefen ist es nicht ohne weiteres ersichtlich wie sich der Zahlungsempfänger nennt, ob mit z.B. Zusatzbezeichnung z.B. XY Unternehmen Baden-Württemberg oder XC Neckar-Fils e.c.
Stellt sich daher die Frage was passiert wenn die gesamten Angaben wie IBAN und BIC stimmen, jedoch nicht die Empfängerangaben, oder z.B. bei Schreibfehler, wenn man einen Buchstabenverdreher hat oder der gleichen, was passiert dann?
Oder ist diese Angabe eher zweitrangig, diese erscheint quasi lediglich bei der eigenen Kontoführung?
2 Antworten
Seit Umsetzung der SEPA-verordnung ist nur noch der IBAN das alleinige Merkmal mit dem die Banken die Buchung vornehmen dürfen. Ein BIC ist innerhalb des EWR gar nicht mehr nötig, ob bei SEPA-Zahlungen in die Schweiz die Bank den BIC verlangt, kann sie entscheiden (müsste aber nicht - es gibt dafür genauso Listen wie bei anderen Ländern). Ob natürlich die Bank trotzdem immer noch ihren Kontonummer-Namensvergleich im Hintergund laufen hat, der vor der SEPA eigentlich Pflicht war, liegt in eigener Hoheit. Aber selbst mit diesem sind Zahlungen an eine Firma mit/ohne Zusatz wie GmbH CoKG aA Ltd. SE egal. Auch Buchstabendreher sind in der Regel unschädlich. Es sollte halt passen - an MickeyMouse sollte man nicht gerade senden.
Nein braucht nicht korrekt angegeben werden. Man kann auch völlig falschen Namen angeben. Geht zumindes anstandslos durch bei Beträgen unter 1000€, da die Banken nicht prüfen.