Ab wann Verkäufe versteuern & Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Ich sehe Deine Tätigkeit als Gewerblich an, also Gewerbeanmeldung, denn Du bedienst Dich da der Technik und Urheberrechte entstehen nicht.

Solange Du unter 22.000,- Umsatz (Einnahmen) pro Jahr bleibst bist Du Kleinunternehmer. Deine Kunden sind Privatleute, also ist die Kleinunternehmerregelung richtig für Dich.

Damit entsteht die Frage nach dem Umsatzsteuersatz nicht. Wenn Du mal über 22.000,- Umsatz kommst ist es ab dem Folgejahr 19 %.

zu den Fragen nach Nummern:

  1. EDV Dienstleistungen, Onlinespiele
  2. s.o. Kleinunternehmer
  3. Aufpassen alle Einnahmen und Ausgabenbelege sammeln.
  4. Gewerbe anmelden

Bis zu einem Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) von 11.000,- Euro ist es garantiert frei, denn vom Gewinn werden über die Einkommensteuererklärung ja noch z. B. die Krankenkassenbeiträge abgezogen.

Danach fängt es für die ersten 100,- Euro mit 14,- Euro Einkommensteuer an, also sollte man für 86,- Euro in der Tasche doch nicht auf die 100,- euro zusätzlichen Umsatz verzichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Gewerbe ist mit Aufnahme der Tätigkeit anzumelden, auf die Höhe der Umsätze etc. kommt es nicht an. Wenn Du jetzt bereits 1.000 € Umsatz pro Monat machst, bist Du längst zu spät dran und solltest das sofort nachholen.

ich empfehle dringend, dies hier

www.kleinunternehmer.de

durchzuarbeiten (nicht: zu überfliegen), ein Existenzgründerseminar zu besuchen oder entsprechende Literatur anzuschaffen und zu lesen (z.B. 'Existenzgründung für Dummies', gibt aber jede Menge anderes)

Wie bist Du eigentlich krankenversichert?? Familienversicherung fällt bei Gewinnen wie den genannten flach!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Nutzer277x 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 16:41

Danke sehr, wenn ich direkt ein Gewerbe anmelden würde, wie soll ich die genannten umsätze handhaben? Würden folgen auf mich zukommen dass ich es so spät angemeldet habe? Oder wären diese irrelevant / können unter den tisch gekehrt werden?

Eifelia  28.09.2022, 16:45
@Nutzer277x

Die gehen selbstverständlich in die Einnahme-Überschuss-Rechnung ein, die kalenderjährlich, ab Beginn der Tätigkeit, zu erstellen und elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln ist. Im Formular zur Gewerbeanmeldung ist dieses Datum anzugeben. Diese Umsätze 'unter den Tisch zu kehren', wie Du es so schön euphemistisch ausdrückst, ist ggf. Steuerhinterziehung.

Du betreibst aktuell eindeutig ein Gewerbe, welches anmeldepflichtig ist.

Bei den derzeitigen Umsätzen kannst Du die Kleinunternehmerregelung anwenden, so dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen/abgeführt werden muss!

"Von der Kleinunternehmerregelung können alle Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständige Gebrauch machen, die im vorigen Geschäftsjahr maximal 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und deren Umsatz im laufenden Geschäftsjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird."

Deine Umsätze/Gewinne (EÜR) musst Du selbstverständlich dem FA erklären.


Nutzer277x 
Beitragsersteller
 28.09.2022, 16:41

Danke sehr, wenn ich direkt ein Gewerbe anmelden würde, wie soll ich die genannten umsätze handhaben? Würden folgen auf mich zukommen dass ich es so spät angemeldet habe? Oder wären diese irrelevant / können unter den tisch gekehrt werden?